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Fehlende Schutzkleidung: Datenbankeintrag soll nun Polizisten schützen
Vorgeblich zum Selbstschutz nutzen Polizeidienststellen in Baden-Württemberg Datensammlungen über Corona-Infizierte
Stuttgart. In Baden-Württemberg geben einzelne Gesundheitsämter Daten von Corona-Infizierten an die Polizei weiter. In einigen Landkreisen würden Listen mit entsprechenden Daten an die Polizeipräsidien übermittelt, berichteten der Südwestrundfunk (SWR) und die »Schwäbische Zeitung«. Dies geschehe, damit sich Beamte bei Kontakt mit einem Infizierten schützen könnten.
Das Landesinnenministerium in Stuttgart verteidigte das Vorgehen laut SWR mit Verweis auf das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst. Dieses ermögliche eine Datensammlung, um Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden. Das Innenministerium wies zugleich darauf hin, dass die Gesundheitsämter später auch dafür sorgen müssten, die Daten von Geheilten wieder zu löschen.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verteidigte die Praxis. »Uns fehlen Informationen von Infizierten, wenn wir bei Einsätzen ausrücken«, sagte Hans-Jürgen Kristein, GdP-Landeschef der »Schwäbischen Zeitung«. Diese Informationen seien aber vor allem nötig, da der Polizei Schutzkleidung fehle.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Stefan Brink, sagte der Zeitung, in Einzelfällen könne das Abrufen von Patientendaten rechtlich gedeckt sein. Nicht zulässig sei es aber, »dass die Polizei alle Infiziertendaten bei allen Gesundheitsämtern abruft«.
Der stellvertretende SPD-Landtagsfraktionschef Sascha Binder übte Kritik. »Statt so massiv in die Persönlichkeitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern einzugreifen, sollte die Landesregierung lieber für die notwendige Schutzausstattung der Polizei sorgen«, erklärte er und forderte die Landesregierung auf, für Klarheit zu sorgen.
Die baden-württembergische FDP-Generalsekretärin Judith Skudelny erklärte, es sei grundsätzlich sinnvoll, »dass zuständige Behörden ihre Daten abgleichen«. Da teilweise das Gesundheitsamt für die Ausgangssperren, aber die Polizei für deren Aufhebung zuständig seien, komme es zunehmend zur Verlängerung häuslicher Isolation.
Eine Datenbank ist kein Mundschutz
Eine kurzzeitige Erkrankung in eine Polizei-Datenbank aufzunehmen, verfehlt den Schutzzweck
Polizeibehörden würden nach einer Genesung Anordnungen nicht zeitnah aufheben, weil »sie schon vorher hohen Belastungen ausgesetzt waren, die aktuelle Situation sie aber an die Grenzen des Leistbaren bringt«, erklärte Skudelny. Die Folge sei »Freiheitsentzug, der auf überlasteten Behörden beruht«.
»Dennoch dürfen die Daten nicht in die Hände unzuständiger Vollzugsbeamter gelangen«, erklärte Skudelny. »Ein Datenabgleich der zuständigen Behörden verbessert jedoch die Situation aller Betroffenen.« AFP/nd
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