Predigt vor leeren Bänken

Kirchen übertragen Gottesdienste per Internet / Service auch für Juden und Muslime

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.

Nahezu einsam, nur ganz wenige andere Menschen in Sichtweite, geht Papst Franziskus über den Petersplatz. Er ist abgesperrt, menschenleer zeigt sich das Areal, das sonst beim Erscheinen des Kirchenoberhaupts von Zigtausenden gefüllt ist. Angesichts des drohenden Coronavirus hat der Vatikan ein Betretungsverbot erlassen, es gilt auch für den Petersdom.

Dessen riesiger Raum wirkt verlassen, als sich der Pontifex unweit des Portals hinsetzt und zu sprechen beginnt. Er würdigt den Einsatz von Ärzten, Krankenschwestern und Pflegern, Supermarktangestellten, Reinigungspersonal und vielen anderen, die zur Coronazeit besonders gefordert sind. Und er appelliert, »unser Lechzen nach Allmacht und Besitz aufzugeben« und »neue Formen der Gastfreundschaft, Brüderlichkeit und Solidarität zuzulassen«. So geschehen vor einigen Tagen. Und obwohl Platz und Dom leer sind, erreichen diese Worte ein Millionenpublikum dank der Medien, dank zeitgemäßer Technik, die auch Glaubensgemeinschaften in diesen Tagen für ihre Botschaften nutzen.

Nutzen müssen, denn: Ein Versammlungsverbot, wie es aufgrund des Schutzes vor Infektionen gilt, erlaubt keinerlei Ausnahmen, auch nicht für Kirchen, nicht für Moscheen, nicht für Synagogen. Diejenigen Gläubigen, bei denen der sonntägliche Gottesdienstbesuch, das Freitagsgebet oder die Zusammenkunft am Schabbat zur Lebensgestaltung gehört, akzeptieren zumeist die von der Vernunft gebotenen Alternativen zum Besuch ihres Gotteshauses.

Doch verlassen sich einige Unbelehrbare wohl eher auf himmlische Mächte bei der Abwehr des Virus als auf den Nutzen des Kontaktverbots, ignorieren es schlichtweg. So musste die Polizei in Hannover einen katholischen Gottesdienst auflösen, zu dem sich etwa 50 Frauen und Männer einer Missionsgemeinde in der niedersächsischen Hauptstadt zusammengefunden hatten. Aus dem Kreis der Andachtsteilnehmer war zu hören, der Priester habe auf den vorgeschriebenen Mindestabstand zueinander hingewiesen, und das habe man auch befolgt. Die Präsenz der Ordnungshüter sei »übertrieben« gewesen.

Doch nicht nur singen und beten in größeren Gruppen ist in Corona-Zeiten nicht gestattet. Das musste eine freikirchliche Gemeinde im niedersächsischen Kreis Rotenburg an der Wümme erfahren. Rund 100 Mitglieder der sogenannten »Pfingstbewegung« hatten sich getroffen, um in ihrem Gemeindehaus etwas zu renovieren. Die Polizei erfuhr davon, ließ die Arbeiten einstellen und schrieb Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.

Keine strafrechtlichen Folgen müssen Menschen fürchten, die eines der »Corona-Angebote« ihrer Religionsgemeinschaft annehmen. Aus vielen Kirchen im Bundesgebiet werden »Solo-Gottesdienste« mit nur wenigen Akteuren übertragen oder als Youtube-Aufzeichnung angeboten. Das gilt auch für jüdische Schabbat-Feiern und muslimische Gebete. Ein Fernbleiben vom vertrauten Gebetsraum ist zurzeit religiös korrekt, informiert doch der Zentralrat der Muslime: Sofern die örtliche Moschee wegen der gesundheitlichen Vorsorge das Freitagsgebet oder andere Gebete aussetzt, sei das »islamisch statthaft«.

Vertreter des Islam, der Juden und des Christentums haben unlängst in Berlin gezeigt, dass der versperrte Zugang zu öffentlichen Gebetsstätten auch einen positiven Aspekt haben kann: das Zusammenrücken im Sinne des ökumenischen und interreligiösen Dialogs. Ein katholischer und ein evangelischer Bischof, eine Rabbinerin sowie eine Imamin feierten dieser Tage gemeinsam Gottesdienst vor leeren Bänken der Kirche »Maria Regina Martyrium«. Sie ist dem Gedenken an die Opfer des NS-Regimes gewidmet. Im Mittelpunkt der Zusammenkunft, die der RBB übertrug, stand der Aufruf zu weiterer Solidarität. Sie reiche vom Nähen von Schutzmasken bis zum Anruf bei Menschen, die einsam sind. Wichtig sei, zu verdeutlichen, so hieß es: »Die Menschen sind füreinander da - nicht gegeneinander.«

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