EuGH erlässt Verfügung: Polen muss Gesetz zur Disziplinierung von Richtern aussetzen

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Brüssel. Im Streit um die polnischen Justizreformen hat die Regierung in Warschau eine deutliche Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Die Luxemburger Richter gaben am Mittwoch einem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Verfügung statt, wonach die Anwendung eines Gesetzes zur Disziplinierung von Richtern ausgesetzt werden muss (Rechtssache C-791/19 R). Ein endgültiges Urteil wird der EugH zu einem späteren Zeitpunkt treffen.

Ungeachtet der internationalen Kritik baut die nationalkonservative PiS-Regierung das Justizwesen Polens seit Jahren um und setzt Richter damit unter Druck. Die Reformen landeten schon mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof.

In diesem Fall geht es um eine 2018 gegründete Disziplinarkammer, die jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen kann. Aus Sicht des Obersten Gerichts in Polen verstößt die Kammer gegen europäisches und polnisches Recht. Inzwischen hat die rechtskonservative Regierungspartei PiS ein weiteres Gesetz zur Richterdisziplinierung verabschiedet und in Kraft gesetzt. Auch dagegen hegt die EU-Kommission Bedenken, hat aber noch kein Verfahren eingeleitet.

Wegen der Disziplinarkammer hatte die Behörde im Januar eine einstweilige Verfügung beim EuGH eingereicht - und bekam nun Recht. Die Kammer ist ein Schlüsselelement der PiS-Reformen. Das Gremium nahm im Herbst 2018 seine Arbeit auf. Es ist zum Großteil mit Juristen und ehemaligen Staatsanwälten aus der Umgebung von Justizminister Ziobro besetzt.

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