Einigung bei Pandemie-Gesetz
Nordrhein-Westfalen wird doch keine Mediziner zwangsverpflichten. Von Sebastian Weiermann
Nach verfassungsrechtlichen Bedenken ist eine Zwangsverpflichtung von Medizinern in Nordrhein-Westfalen vom Tisch. Der Streit zeigt, auch in der Corona-Krise ist eine normale politische Debatte möglich. Die schwarz-gelbe Landesregierung wollte am 1. April ein Pandemie-Gesetz vom Landtag beschließen lassen. Es hätte medizinisches Personal per Erlass zum Dienst verpflichten sowie die Beschlagnahmung von medizinischem Gerät ermöglichen und allerlei andere Eingriffsmöglichkeiten der Landesregierung zulassen können. Und dies ohne parlamentarische Kontrolle, obwohl massiv in Grundrechte eingegriffen werden sollte. Das rief einigen Unmut hervor. Die Oppositionsparteien beschwerten sich, Fachverbände und Gewerkschaften meldeten massive Bedenken an, und Juristen stellten in Frage, ob das Gesetz verfassungsgemäß sei.
Schnell lenkte die Landesregierung ein, verständigte sich mit SPD und Grünen darauf, das Pandemie-Gesetz in einem schnellen, aber geordneten Verfahren zu beraten. Dazu gehörte eine Expertenanhörung, bei der fast alle Sachverständige massive Bedenken äußerten. Die Landesregierung entschärfte daraufhin das Gesetz und erarbeitete mit SPD und Grünen Änderungen. So ist die Zwangsverpflichtung vom Tisch, stattdessen soll es ein Freiwilligenregister geben. Maßnahmen wie die Beschlagnahmung von Medizintechnik bedürfen eines Landtagsbeschlusses.
Eigentlich sollte das Pandemiegesetz am Donnerstag beschlossen werden. Das verhinderte allerdings die AfD, sie erwirkte eine Dritte Lesung am kommenden Dienstag. Sie war sauer, da Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) erklärt hatte, das Gesetz mit der Opposition zu beraten. Mit der AfD aber hatte niemand gesprochen. Doch trotz der Verzögerung: Eine Verabschiedung des Gesetzes durch die anderen Parteien in der nächsten Woche wird die AfD nicht verhindern können.
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