Moped-Führerschein schon mit 15 Jahren

Was sich für die Verbraucher im Mai ändert

  • Lesedauer: 3 Min.

1. Paketpreise: Die Deutsche Post DHL nimmt die Erhöhungen vom Januar zurück und senkt die Preise (siehe Tabelle). Auch die Preiserhöhungen für die Nachnahme (6,9 statt 7,9 Euro), die Versicherung bis 2500 Euro (6 statt 7 Euro) sowie für Pluspäckchen (5,99 statt 6,99 Euro) gelten nicht mehr.

Preise in Euro Filiale Online
Päckchen S 3,79 3,79
Päckchen M 4,50 4,39
Paket bis 2 kg n.a. 4,99
Paket bis 5 kg 7,49 5,99
Paket bis 10 kg 9,49 8,49
Paket 31,5 kg 16,49 16,49

2. Mindestlohn: Für Maler, Lackierer und Steinmetze steigt ab 1. Mai der Mindestlohn. Ungelernte Arbeiter im Bereich Maler und Lackierer bekommen dann 11,10 Euro pro Stunde (bisher 10,85 Euro). Für Gesellen erhöht sich der Mindestlohn auf 13,50 Euro pro Stunde - und das bundesweit. Bislang galten für Gesellen für Ost (12,95 Euro) und West (13,30 Euro) unterschiedliche Mindestlöhne. Steinmetze erhalten künftig mindestens 12,20 Euro pro Stunde (bisher 11,85 Euro).

3. Arbeitslosengeld: Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Anspruch zwischen 1. Mai und 31. Dezember enden würde, bekommen AGL drei Monate lang weiter gezahlt. Der Grund: Sie hätten wegen der Corona-Krise nur geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung.

4. Kurzarbeit: Ab 1. Mai darf jeder, der in Kurzarbeit ist, bis Ende des Jahres Geld dazuverdienen. Diese Grenze liegt bei der vollen Höhe des Bruttomonatseinkommens ohne Kurzarbeit. Bislang galt dies nur für »systemrelevante« Berufe.

5. Notkredite: Ab 8. Mai können Studenten bei der staatlichen Förderbank KfW ein zunächst zinsloses Darlehen von bis zu 650 Euro im Monat beantragen. Sowohl laufende KfW-Studienkredite als auch neue Anträge bleiben für inländische Studierende bis Ende März 2021 zinslos. Der Antrag soll unbürokratisch über ein Online-Formular möglich sein.

6. Moped-Führerschein: In einigen Bundesländern können ab Mai bereits Jugendliche ab 15 Jahren einen Moped-Führerschein erwerben. Mopeds sind Krafträder, die maximal 45 Kilometer pro Stunde fahren können. Hintergrund der neuen Regelung ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Damit gibt der Bund den Ländern die Möglichkeit, das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse AM zu senken.

Im Einzelnen sind es die Länder: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dort hatte es bislang schon einen solchen Modellversuch gegeben. In Schleswig-Holstein tritt die Änderung ab 8. Mai in Kraft, in Nordrhein-Westfalen gilt sie bereits seit Januar. Zu beachten ist: Es darf nur innerhalb eines Bundeslands gefahren werden, das diese Regelung umsetzt.

7. Feiertag: Nur in Berlin ist dieses Jahr der 8. Mai ein Feiertag.

8. Mentholzigaretten: Am 20. Mai dürfen in Deutschland keine Mentholzigaretten mehr verkauft werden. Das geht auf die Tabakrichtlinie von 2014 zurück. nd

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