Taschengeld für Eltern

Bundestag beschloss Unterstützung von Familien und Studierenden, die der Opposition nicht weit genug geht

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 4 Min.

Wer wegen der Coronapandemie ein geringeres Einkommen hat oder Ersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld bezieht, soll wenigstens beim Elterngeld keine Einbußen hinnehmen müssen. Das hat am Donnerstag der Bundestag beschlossen. Veränderungen bei der Berufstätigkeit das Elterngeld nicht schmälern. Einen Rettungsschirm für Familien zu schaffen, wie die Linke es verlangte, oder ein Corona-Elterngeld, das die Grünen beantragt hatten, lehnt die Bundestagsmehrheit ab. Immerhin findet der DGB das beschlossene Paket zum Elterngeld positiv. Vizevorsitzende Elke Hannack bezeichnete die Änderungen als «gut und richtig». Allerdings solle Kurzarbeit nicht nur in Zeiten von Corona ohne Auswirkungen auf das Elterngeld bleiben, sondern dauerhaft, forderte sie.

Der Bundestag beschloss zudem neue Regelungen für Wissenschaftler und Studenten in der Coronakrise. Wissenschaftler während der Promotion oder Habilitation erhalten mehr Zeit. Die maximal zulässige Befristungsdauer für Zeitverträge wird um sechs Monate verlängert. Studenten erhalten «Anreize», ihre finanziellen Engpässe durch Arbeit in systemrelevanten Bereichen wie zum Beispiel Krankenhäusern auszugleichen. Der dabei erhaltene Lohn wird nicht auf das Bafög angerechnet. Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di kritisierte dies als «völlig unzureichend».

Mit einem Antrag, der die Bundesregierung dazu veranlassen wollte «von Dänemark zu lernen», fand die Linke allenfalls teilweise Zustimmung bei Grünen und SPD. Er zielte darauf, staatliche Hilfen an die Auflage zu knüpfen, dass Unternehmen keine Dividenden an Aktionäre ausschütten und keinen Firmensitz zwecks Steuervermeidung in Steueroasen unterhalten. Es gebe keinen «vernünftigen Grund für diese Dividendenparty», meinte Fabio De Masi mit Blick auf die DAX-Konzerne, die allein 44 Milliarden Euro als Dividenden ausschütten wollen.

Erstmals debattierte der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz der Bevölkerung in der Coronapandemie. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, ein belastbares Gesundheitswesen sei «Stabilitätsanker eines funktionierenden Staates». Er hob hervor, dass mit dem Gesetz die Zahl der Corona-Tests ausgeweitet und das Robert-Koch-Institut (RKI) personell gestärkt werde. Das Gesetz sieht vor, dass die Krankenkassen auch präventive Coronatests bezahlen müssen - insbesondere bei Bewohnern und Mitarbeitern von Pflegeheimen. Spahn sprach von wöchentlich einer Million Tests, die inzwischen möglich seien.

SPD und Opposition forderten Nachbesserungen. Linke und Grüne bezeichneten die vorgesehene Prämie als unzureichend. Die Pflegekassen sollen dem Entwurf zufolge einmalig 1000 Euro bezahlen, Länder und Arbeitgeber können weitere 500 Euro beisteuern. Die Beschäftigten würden mit 1500 Euro «abgespeist», kritisierte Achim Kessler von der Linken. Die Grünen-Politikerin Maria Klein-Schmeink forderte, die Prämie an alle Beschäftigten im Gesundheitswesen zu zahlen, die die Lasten der Corona-Pandemie zu tragen hätten. Es sei «peinlich», dass immer noch Unklarheit über den Anteil von Ländern und Arbeitgeber herrsche.

Auch Verbraucherschützer und Gewerkschafter sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Für Pflegeheime müsse ein Schutzkonzept wie für die Fußball-Bundesliga gelten, fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Vorstand Eugen Brysch sagte gegenüber dpa, in der Altenpflege lebe die Hochrisikogruppe auf engstem Raum zusammen. «Also müssen 800 000 Pflegebedürftige und Hunderttausende Mitarbeiter jede Woche auf das Virus getestet werden. Ver.di begrüßte die geplante Ausweitung der Corona-Tests, forderte aber flächendeckende Untersuchungen von Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen. Statt wie geplant die Finanzierung der Tests der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzubürden, müssten die Kosten durch die öffentliche Hand getragen werden, erklärte Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband sprach sich dafür aus, die vorgesehenen Tests aus Steuermitteln zu finanzieren.

Die SPD-Gesundheitsexpertin Bärbel Bas setzte sich in der Bundestagsdebatte dafür ein, Familien von Behinderten stärker zu entlasten, die ambulante Dienste in Anspruch nehmen. Mit dem neuen Gesetz werden auch die Meldepflichten ausgeweitet. Die Labore müssen künftig auch negative Testergebnisse melden. Zudem müssen Gesundheitsämter fortan mitteilen, wenn jemand als geheilt gilt. Teil des Meldewesens ist künftig außerdem die Information, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat. Zudem will der Bund die 375 Gesundheitsämter mit 50 Millionen Euro unterstützen. Mit Agenturen

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