Rechtsanspruch auf Einbau einer Ladestation für E-Autos

Wohnungseigentümergesetz

  • Lesedauer: 1 Min.

Mieter und Wohnungseigentümer sollen einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladestation für ein Elektroauto bekommen. Das sieht das modernisierte Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor, das Ende März vom Kabinett beschlossen wurde. Außerdem könne künftig jeder Wohnungseigentümer einen Glasfaserschluss mit hoher Kapazität verlangen, teilte Verbraucherministerin Christine Lambrecht (SPD) mit - »ein wichtiger Schritt, damit die Digitalisierung in Deutschland nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt«.

Das neue WEG soll laut Lambrecht insbesondere helfen, die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften effektiver zu machen und bauliche Maßnahmen unter anderem zur energetischen Sanierung und zur Barrierereduzierung zu vereinfachen.

Der einzelne Eigentümer bekommt demnach einen Anspruch darauf, dass ihm der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierereduzierende Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss auf eigene Kosten gestattet werden.

Mieter sollen darauf pochen können, dass der Vermieter den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, den barrierereduzierenden Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes auf ihre Kosten gestattet.

Laut Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) sind Eigentümer und Mieter von zehn Millionen Eigentumswohnungen von den Gesetzesänderungen betroffen. Das seien fast ein Viertel aller Wohnungen in Deutschland. AFP/nd

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