Ist das Kind für Besuch beim Vater zu krank?
Oberlandesgericht zu den Umgangsregelungen getrennt lebenden Partner
Im verhandelten Fall hatten sich die getrennt lebenden Eltern vor Gericht auf eine Umgangsregelung für ihr Kind geeinigt. Es wohnte bei der Mutter und besuchte den Vater jedes zweite Wochenende.
Als der Vater das Kind im Februar 2018 abholen wollte, ließ es die Mutter jedoch nicht gehen. Es sei erkältet und fiebrig, könne jetzt also nicht im Auto mitfahren, erklärte sie.
Der Vater vermutete ganz andere Gründe und beantragte beim Amtsgericht, gegen die Ex-Partnerin Ordnungsgeld zuverhängen, weil sie sich nicht an die gerichtliche Umgangsregelung halte. Auch das Oberlandesgericht Schleswig (Beschluss vom 21. August 2018, Az. 10 WF 122/18) hielt eine Sanktion für angemessen
Wenn die Kindesmutter sich weigere, dem Vater das Kind mitzugeben, dürfe sie sich nicht damit begnügen, auf eine fiebrige Erkältung hinzuweisen. Sie müsse ein aussagekräftiges ärztliches Attest vorlegen. Aussagekräftig meine: Das Attest müsse die Diagnose und die voraussichtliche Dauer der Krankheit angeben und außerdem dazu Stellung nehmen, ob das Kind »transportfähig« sei.
Dass die Frau das Kind, das angeblich an Fieber litt, zur Großmutter gebracht habe, spreche jedenfalls dafür, dass es durchaus »transportfähig« gewesen sei. Unter diesen Umständen hätte es auch der Vater mitnehmen können.
Das Kind zu betreuen, wenn es erkrankt sei, sei durchaus Bestandteil seines Umgangsrechts. Es solle schließlich auch dem nicht betreuenden Elternteil die Möglichkeit geben, mit dem Kind den Alltag zu erleben. OnlineUrteile.de
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