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Geisels Taktik der Verzögerung
Martin Kröger über die Klage der Initiative gegen den Senat
Offiziell wird es von Senatsseite keiner einräumen: Aber wie Innensenator Andreas Geisel (SPD) seit Monaten die rechtliche Klärung des weiteren Verfahrens zum Volksbegehren »Deutsche Wohnen & und Co enteignen« verschleppt, ist klassische Verzögerungstaktik par excellence. Den leitenden SPD-Funktionären in der Hauptstadt passt das radikale Vergesellschaftungsverfahren einfach überhaupt nicht in den Kram. Deswegen wird es auch mit Verweis auf vermeintliche formale Aspekte ausgesessen. Dass damit gleich das ganze Instrument der Direkten Demokratie ausgehebelt wird, nimmt der Verfassungssenator Geisel so billigend in Kauf.
Dass sich die Initiative bei ihrem Anliegen, alle privaten Wohnungskonzerne mit jeweils 3000 Wohnungen in der Hauptstadt zu vergesellschaften, auch noch auf das einst maßgeblich durch Sozialdemokraten geprägte Grundgesetz der Bundesrepublik bezieht, das die Option einer Vergesellschaftung vorsieht, ändert an der Ablehnung der führenden SPD-Politiker in Berlin indes nichts. Dabei sehen auch viele einfache Mitglieder in der SPD den Vorstoß der Initiative durchaus mit Sympathie - wie ein turbulenter Parteitag im vergangenen Herbst eindrücklich zeigte.
Aus Sicht der Initiative ist das Einreichen einer Klage nach den miesen Erfahrungen mit den Gesprächsangeboten der Koalition in den vergangenen Wochen absolut nachvollziehbar. Die Aktivisten fordern ihr Recht ein, bei einer Ablehnung des Volksbegehrens eben weiter Unterschriften zu sammeln.
Ob das Volksbegehren angesichts der leeren Staatskassen in der Coronakrise von den Berlinern weiter unterstützt wird, steht auf einem anderen Blatt. Ein Anrecht auf ein faires Verfahren besteht in jedem Fall.
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