BND in die Schranken gewiesen
Bundesverfassungsgericht hält Abhörpraktiken des Geheimdienstes für grundgesetzwidrig
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation und damit auch die Pressefreiheit gestärkt. Es erklärte die im BND-Gesetz festgelegten weitreichenden Befugnisse des Geheimdienstes zur völlig anlasslosen millionenfachen Auswertung von E-Mails, Chats und Telefonaten von Ausländern im Ausland für grundgesetzwidrig. Die Große Koalition muss das Gesetz nun bis Ende 2021 überarbeiten.
Christian Mihr, Geschäftsführer der Organisation Reporter ohne Grenzen, die zu den Beschwerdeführern gehörte, zeigte sich denn auch zufrieden mit der Entscheidung. Sie sei ein »Meilenstein für den Schutz von Journalisten im digitalen Zeitalter«, sagte er am Dienstag in Karlsruhe. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) konstatierte, Karlsruhe habe die bisherige Überwachungspraxis des BND »in die verfassungsrechtlichen Schranken« weisen und dem Gesetzgeber erklären müssen: »Die Geltung der Grundrechte ist nicht nur auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt.«
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz sprach von einem »guten Tag für die Bürgerrechte im digitalen Raum«. Durch das Urteil werde auch die parlamentarische Kontrolle des BND gestärkt. Tatsächlich fordert das Gericht die Schaffung eines unabhängigen Gremiums zur Kontrolle des BND.
Daran, dass diese wirklich zu gewährleisten ist, sind Zweifel angebracht, weil sich die Bundesregierung gegebenenfalls weiter auf Sicherheitsbedürfnisse wird berufen können. Und schließlich besteht der Charakter eines Geheimdienstes darin, unkontrolliert und unter Missachtung von Gesetzen Informationen zu sammeln und, wenn man es für nötig hält, auch Menschen zu verschleppen, zu foltern oder an Folterer auszuliefern. nd Seite 5
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