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  • Corona und soziale Folgen

Bundesregierung will offenbar Werkverträge in Fleischindustrie weitgehend verbieten

Kabinett will am Mittwoch schärfere Regulierungen nach Infektionen in Schlachthöfen beschließen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Ab dem kommenden Jahr sollen Werkverträge in der Fleischindustrie weitgehend verboten werden. Das geht aus einem Entwurf für Eckpunkte eines »Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft« hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Er soll an diesem Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden.

Demnach soll das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft ab 1. Januar 2021 nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. Die gesetzliche Regelung solle aber nur Unternehmen treffen, deren Kerngeschäft Schlachten und Fleischverarbeitung ist, heißt es. »Für Betriebe des Fleischerhandwerks ist eine gesonderte Betrachtung möglich.«

Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sind zudem künftig Bußgelder von bis zu 30.000 Euro vorgesehen, statt wie bisher maximal 15.000 Euro.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte schärfere Regeln für die Branche angekündigt und eine Abschaffung von Werkverträgen und höhere Bußgelder angedeutet. Nach einer Häufung von Corona-Infektionen in Schlachtbetrieben stehen die Arbeitsbedingungen mit Subunternehmern und Sammelunterkünften stark in der Kritik. Bei einem Werkvertrag vergeben Unternehmen bestimmte Aufträge und Tätigkeiten an andere Firmen, die sich um die komplette Ausführung kümmern. Gewerkschaften befürworten ein Verbot, die Fleischwirtschaft hatte mit scharfer Kritik auf die Ankündigung aus der Politik reagiert, die Branche strenger zu reglementieren. dpa/nd

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