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VW hat vorsätzlich geschädigt
BGH-Grundsatzurteil verpflichtet Konzern im Dieselskandal zu Schadenersatz
Es ist ein Schadenersatzurteil über ein paar Tausend Euro, doch es könnte Milliardenzahlungen von VW nach sich ziehen: Ein vom Abgasskandal betroffener Dieselfahrer darf sein Auto zurückgeben und bekommt das Geld dafür zurück, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag. Auf den Kaufpreis muss er sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen (Az. VI ZR 252/19).
Dass Volkswagen illegale Abgastechnik in seine Dieselautos eingebaut hat, war im Herbst 2015 in den USA aufgeflogen. Damals wurde bekannt, dass weltweit Millionen Fahrzeuge weit höhere Stickoxidmengen ausstießen, als erlaubt war und auf dem Prüfstand gemessen wurde. Mehrere Marken des VW-Konzerns waren betroffen, weitere Hersteller flogen im Laufe der Zeit auf.
In vielen Ländern klagten Besitzer der manipulierten Autos auf Schadenersatz, auch in Deutschland. Im Rahmen einer Musterfeststellungsklage einigten sich bereits rund 240 000 Dieselbesitzer mit VW außergerichtlich auf eine Zahlung von 1350 bis 6257 Euro je nach Modell.
Anderen Autobesitzern war dies zu wenig - sie klagten individuell. Nach Angaben von VW sind bundesweit noch rund 60 000 Einzelverfahren anhängig. Nun gibt es das erste höchstrichterliche Urteil in dieser Frage. Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung einen Spruch des Oberlandesgerichts Koblenz, das Volkswagen wegen »vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung« verpflichtet hatte, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan mit dem Dieselmotor des Typs EA189 der Schadstoffnorm Euro-5 gut 25 600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann aus Rheinland-Pfalz hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto zu kaufen. Beide Seiten legten Revision ein. Der Kläger, der 2014 etwa 31 500 Euro für das Auto bezahlt hatte, wollte den vollen Preis zurück. VW lehnte dagegen jede Entschädigung ab, da die Autos jederzeit nutzbar gewesen seien und den Kunden daher kein Schaden entstanden sei, wie der Konzern argumentierte.
Der BGH wies mit seinem Grundsatzurteil beide Revisionen im Wesentlichen zurück. Der Konzern wird im Richterspruch heftig kritisiert, denn er habe mit »einer grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse« die Prüfbehörde bewusst getäuscht. Vor allem für VW ist das Urteil eine schwere Niederlage, denn der BGH hat nun grundsätzlich entschieden, dass die Käufer vorsätzlich geschädigt wurden und ihnen daher Schadenersatz zusteht. Das hatten manche Land- und Oberlandesgerichte anders gesehen. Damit ist die Linie für die weiteren anhängigen Verfahren vorgegeben.
»Das ist ein toller Tag, das ist ein tolles Urteil«, sagte der Kläger Herbert Gilbert am Montag nach der Entscheidung in Karlsruhe. Es handele sich um ein Urteil, »das nicht nur mir hilft, sondern das auch Tausenden Klägern, die noch in der Warteschleife stecken, hilft, ihre Klageverfahren zügig zu beenden«.
Allerdings gibt es teils große Unterschiede bei den einzelnen Fällen, weshalb der BGH ab Mitte Juli zunächst drei weitere Verfahren verhandeln will. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob VW-Kunden auch dann Schadenersatz zusteht, wenn sie ihr Auto erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben. Offen ist zudem, wann Klagen verjährt sind.
VW setzt darauf, dass im Falle neuer Klagen die Ansprüche verjährt sind. Wie der Konzern jetzt ankündigte, will man auf die Kunden mit Vorschlägen zugehen, um laufende Verfahren zu beenden. Einmalzahlungen seien eine »pragmatische und einfache Lösung«. Die Höhe der Angebote hänge vom Einzelfall ab.
Während VW von einem »Schlussstrich« spricht, prophezeit Klägeranwalt Claus Goldenstein: »Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los!« Die Kanzlei Goldenstein & Partner, die nach eigenen Angaben rund 21 000 Mandanten in dieser Frage vertritt, hofft, dass nun viele weitere Dieselkunden auch von anderen Herstellern noch Klage einreichen. Am Europäischen Gerichtshof steht ein Grundsatzurteil zur Frage an, wann Abschalteinrichtungen illegal sind, das nach bisherigem Verlauf verbraucherfreundlich ausfallen dürfte und ebenfalls Klagen befördern dürfte.
Indes wird sich das BGH-Urteil für einige Autobesitzer wegen der vom Gericht verlangten Nutzungsentschädigung wohl noch negativ bemerkbar machen. Wer sehr viele Kilometer gefahren ist, könnte letztlich sogar leer ausgehen. Das dürfte gar nicht mal so wenige betreffen, denn Diesel-Pkw wurden wegen der steuerlichen Besserstellung beim Spritpreis gerade von Vielfahrern gekauft. Außerdem bekommen ja auch die beauftragten Anwaltskanzleien eine Stange Geld.
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