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Zahl der politisch motivierten Straftaten steigt deutlich
Mehr als die Hälfte aller Fälle von Rechtsextremen verübt / Richterbund besorgt über Zunahme antisemitischer Straftaten
Berlin. Die Zahl der politisch motivierten Straftaten in Deutschland ist laut einem Zeitungsbericht im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Insgesamt registrierten die Sicherheitsbehörden mehr als 41.000 Fälle dieser Art, was einem Anstieg von 14,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht, wie die »Bild«-Zeitung unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtet. 2018 waren 36.062 solcher Straftaten verzeichnet worden.
Die politisch motivierten Delikte reichten im vergangenen Jahr laut »Bild« von der Beleidigung über die Körperverletzung und Brandstiftung bis hin zum Mord. Mehr als die Hälfte aller Fälle wurde demnach der rechten Szene zugeordnet. Mit 22.342 Fällen seien deren Straftaten um 9,4 Prozent im Vergleich zu 2018 gestiegen.
Auch die Übergriffe und Beleidigungen gegen jüdische Mitbürger nahmen dem Bericht zufolge zu. Die Behörden registrierten demnach 2032 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund, was einem Anstieg von 13 Prozent im Vergleich zu 2018 entspricht. 93 Prozent dieser Täter stammten laut »Bild« aus der rechten Szene.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will am Mittwoch (13.30 Uhr) gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, die polizeiliche Kriminalstatistik für 2019 sowie die Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität im Rahmen einer Pressekonferenz offiziell veröffentlichen.
Bei der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität handelt es sich um eine sogenannte Eingangsstatistik. Das heißt, die Straftaten werden bereits beim ersten Anfangsverdacht erfasst.
Richterbund besorgt über Zunahme judenfeindlicher Straftaten
Angesichts erschreckender Ergebnisse der neuen Polizeilichen Kriminalstatistik mahnt der Deutsche Richterbund zu einem verstärkten Kampf gegen Antisemitismus. »Das geplante Gesetz gegen Hass und Rechtsextremismus ist angesichts zunehmender judenfeindlicher Straftaten und rechtsextremer Hetze die richtige Antwort des Rechtsstaats«, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Rebehn begrüßte es, dass der Gesetzgeber die Strafverfolgung bei Hass und Hetze im Netz insgesamt verbessern und antisemitische Motive ausdrücklich als strafschärfend in das Gesetz aufnehmen wolle. »Die Gerichte schauen schon heute in jedem Einzelfall sehr genau hin, ob bei Beschuldigten antisemitische Beweggründe vorliegen und berücksichtigen das strafschärfend«, sagte er. »Bei den Staatsanwaltschaften gilt die generelle Linie, Strafverfahren nicht gegen Auflagen einzustellen, sofern antisemitische Motive vorliegen.« Agenturen/nd
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