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Straflosigkeit ist das Problem
Von Polizeigewalt sind weltweit auch Journalisten betroffen. Doch die meisten Opfer können sich schlechter wehren. Täter müssen kaum Konsequenzen fürchten
In Deutschland sind es vor allem Neonazis, die Journalisten angreifen. Von 119 Attacken gegen Journalisten, die das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in seinem Anfang Mai veröffentlichten Bericht »Feindbild Journalist. Bedrohung als Normalzustand« innerhalb der letzten fünf Jahre bis einschließlich März 2020 aufgelistet hat, gehen 92 auf das Konto von Rechten.
Weltweit sind Reporter aber auch Angriffen durch Staatsdiener ausgesetzt. Trotz Kennzeichnung als Pressevertreter werden sie nicht selten rüde an ihrer Arbeit gehindert, geschlagen, willkürlich festgesetzt.
Zu besonderen Exzessen nicht nur gegen Demonstranten, sondern auch gegen Medienschaffende, kam es am Pfingstwochenende in den USA, insbesondere während der Proteste gegen rassistische Polizeigewalt in Minneapolis. Wie der Sender n-tv am Sonntag berichtete, wurden in der Stadt am Samstagabend zwei Mitarbeiter der Nachrichtenagentur Reuters durch Gummigeschosse der Polizei schwer verletzt. Der Vorfall ereignete sich, als die Polizei kurz nach Inkrafttreten der Ausgangssperre mit Gummigeschossen und Tränengas gegen Demonstranten vorrückte. Reuters-Kameramann Julio-Cesar Chavez und Reuters-Sicherheitsberater Rodney Seward wurden von solchen Geschossen getroffen und schwer verletzt. Beide waren eindeutig als Pressevertreter zu erkennen.
Am Freitag war ein schwarzer CNN-Journalist vor laufender Kamera festgenommen worden, als er über die Kundgebungen in der Stadt berichtete. Das Reporterkomitee für Pressefreiheit hat der »New York Times« zufolge in den letzten Tagen rund zehn Berichte über ähnliche Vorfälle erhalten, sie reichen von Angriffen bis zu Bedrohungen. Zahlreiche Berichte von betroffenen Korrespondenten finden sich auf Twitter.
»Nicht strafbar« ist noch nicht legal
Polizisten müssen außer dem Gesetz die Verhältnismäßigkeit ihres Tuns beachten
In dem Online-Netzwerk sorgte auch eine Pressemitteilung der Bremer Polizei für Empörung. Sie hatte dort am Samstag mitgeteilt, es würden Zeugen gesucht: Unbekannte hätten auf ein Polizeigebäude einen vier Meter breiten Schriftzug gesprüht. Dieser lautete: »In Erinnerung an George Floyd, gestorben am 25.05.2020 durch Polizeigewalt im Alter von 46 Jahren«. Die Tötung des schwarzen US-Amerikaners durch einen Polizisten in Minneapolis vor laufender Kamera hat weltweit Entsetzen ausgelöst.
Die Bremer Polizei teilte mit, der Staatsschutz habe wegen des Graffitos die Ermittlungen aufgenommen. Nach Vorwürfen, sie stütze mit dem Ermittlungsverfahren den Korpsgeist in den eigenen Reihen, betonte die Behörde, man stehe »für Vielfalt und gegen Diskriminierung«. Unabhängig vom Inhalt des Schriftzugs handele es sich aber um eine Straftat, die »wie jede andere« verfolgt werden müsse.
Dabei kritisiert unter anderem Amnesty International seit vielen Jahren, dass die deutsche Polizei mit der Verfolgung von Straftaten in den eigenen Reihen ein massives Problem hat. So wurden beispielsweise zahlreiche Teilnehmer der Proteste gegen den G-20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 wegen Flaschenwürfen zu Gefängnisstrafen verurteilt. Zugleich gibt es keine einzige Anklage wegen der zahlreichen dokumentierten Fälle brutaler Polizeigewalt gegen friedliche Demonstranten.
Im September vergangenen Jahres legte ein Team der Ruhr-Uni Bochum einen Zwischenbericht zu seinem Forschungsprojekt »Körperverletzung im Amt« vor. Nach Schätzung der Wissenschaftler liegt die Zahl der jährlich von unrechtmäßigen Übergriffen durch Polizisten Betroffenen bei mindestens 10 000. Denn viele erstatten keine Anzeige, weil sie nicht mit einer Bestrafung der Täter rechnen können. Laut Studie wird nur in sieben Prozent der angezeigten Fälle Anklage erhoben oder Strafbefehl beantragt. 97 Prozent der Verfahren gegen Polizisten würden eingestellt.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und das Bundeskriminalamt sehen jedoch keinen Grund zur Selbstkritik oder gar zum Handeln.
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