+++ Zahlen & Fakten +++
Späterer Abschluss für Auszubildende
Mit knapp zwei Monaten Verspätung aufgrund der Coronakrise haben die Prüfungen an der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin begonnen. 33 Auszubildende legten kürzlich ihre mündliche Prüfung ab, wie die IHK mitteilte. Bis zum Sommer sollen etwa 8000 Prüflinge in den Ausbildungs- und Weiterbildungslehrgängen ihre Prüfungen abgeschlossen haben, sagte eine Sprecherin. Am 18. Mai waren die Seminare und Lehrgänge der IHK losgegangen. Die Prüfungen sollten ursprünglich im März starten.
Die vergangenen Wochen seien genutzt worden, um ein Gesundheitsschutzkonzept zu erarbeiten und Räume umzubauen, wo es nötig war.
Weniger Kontrolle beim Arbeitsschutz
Die Zahl der Arbeitsschutz-Kontrollen in deutschen Betrieben ist weiter gesunken. Im Jahr 2018 machten die zuständigen Länderbehörden 167 000 Betriebsbesichtigungen, nachdem es 2017 knapp 183 000 gewesen waren - und 2008 mehr als 332 000. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Der Abstand bis zu einer erneuten Kontrolle eines Betriebs verlängerte sich im Schnitt auf 25 Jahre nach zuvor 22,5 Jahren - 2008 waren es nicht einmal zwölf Jahre. Der DGB mahnte mehr Kontrollen an.
Frauen stärker von Corona betroffen
In einem Aufruf fordern 20 bundesweit tätige Organisationen und Verbände von der Bundesregierung und den Arbeitgebern, die Gleichstellung von Frauen zu fördern. »Die Pandemie vergrößert alle gleichstellungs- und frauenpolitischen Schieflagen, auf die wir seit Jahrzehnten hinweisen«, heißt es in dem in Berlin veröffentlichten Appell der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen. Die Coronakrise zeige, dass die wirtschaftlichen und sozialen Kosten Frauen stärker treffen als Männer.
Kurzarbeit ändert nichts an Altersteilzeit
Mit Kurzarbeit, Freistellungen von der Arbeit oder unbezahltem Urlaub passen Arbeitgeber in Zeiten von Corona ihre Betriebsabläufe den Umständen an. Solche Maßnahmen können auch Altersteilzeitbeschäftigte treffen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Altersteilzeitarbeit besteht demnach während Kurzarbeit weiter, wenn neben dem laufenden Arbeitsentgelt die Aufstockungsleistungen, also die Aufstockungsbeträge und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge, gezahlt werden. Keine Rolle spielt dabei, ob währenddessen gearbeitet wird. Der Arbeitgeber muss die gleichen Aufstockungsleistungen zahlen, als hätte der Arbeitnehmer die ohne Kurzarbeit vereinbarte Arbeitszeit geleistet.
Außerdem gilt bei Freistellung und unbezahltem Urlaub: Werden Arbeitsentgelt und zusätzliche Arbeitgeberleistungen weiter gezahlt, wirkt sich eine vorübergehende Freistellung nicht negativ auf die Altersteilzeitarbeit aus. Arbeitnehmer müssen aber dienstbereit bleiben und auch wieder arbeiten, wenn der vorübergehende betriebsbedingte Anlass weggefallen ist. Agenturen/nd
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