Bundesregierung blockiert Seenotretter

CSU-geführtes Verkehrsministerium erhöht mit neuen Auflagen Zulassungsanforderungen für NGOs

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Bundesverkehrsministerium versucht offenbar mit einer Änderung von Regelungen, deutsche Seenotrettungsorganisationen in ihrer Arbeit zu behindern. Nach neuer Rechtslage werden entsprechend eingesetzte Schiffe nun mit Sicherheitsanforderungen konfrontiert, die sie kaum erfüllen können. »Die Boote können jetzt nicht mehr auslaufen, es drohen zudem hohe Bußgelder«, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Organisationen Mare Liberum, Mission Lifeline und Resqship vom Dienstag.

Das vom CSU-Politiker Andreas Scheuer geführte Bundesverkehrsministerium änderte die Seesportbootverordnung und die Schiffssicherheitsverordnung, ermächtigt durch das Seeaufgabengesetz. Jachten oder Kleinfahrzeuge, die »im Bereich der Seenotrettung, inklusive Beobachtungsmissionen, oder anderer humanitärer Zwecke« eingesetzt sind, müssen fortan ein Schiffssicherheitszeugnis nachweisen, welches an aufwendige Anpassungen geknüpft ist. Aus Sicht der NGOs reagiert das Verkehrsministerium damit auf ein von Mare Liberum im vergangenen Jahr gewonnenes Gerichtsverfahren.

Im April 2019 untersagte die zuständige Behörde das Auslaufen des gleichnamigen Schiffes des Vereins. Weil das Boot »Mare Liberum« nicht für »Sport- und Freizeitzwecke« eingesetzt werde, brauche es ein Schiffssicherheitszeugnis. Diese waren zum damaligen Zeitpunkt für Schiffe zu beruflichen Zwecken erforderlich, nicht aber für Boote zu »Sport- und Freizeitzwecken«. Der Verein klagte gegen die Festhalteverfügung und bekam im September 2019 recht. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschied, »Freizeit« könne auch »gemeinnützige und humanitäre Tätigkeiten einschließen«. Seenotrettungsorganisationen dürfen also mit Kleinfahrzeugen ohne Sicherheitszeugnis in See stechen.

Die Bundesregierung wollte sich mit der Entscheidung nicht zufriedengeben. Anfang März tauschte sie die Formulierung »Sport- und Freizeitzwecke« durch »Sport- und Erholungszwecke« aus - und umging damit die Entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts. Da die Boote der Seenotrettungsorganisationen jetzt weder »beruflichen Zwecken« noch »Erholungszwecken« dienen, müssen sie doch wieder das Sicherheitszeugnis vorweisen.

»Ziel der neuen Verordnung ist, unsere Einsätze zu verhindern«, sagte Hanno Bruchmann, Vorstandsmitglied von Mare Liberum. »Unter dem Radar der Öffentlichkeit ziehen die CSU-geführten Ministerien einen Knüppel nach dem anderen aus dem Sack, um uns ins Straucheln zu bringen«, fügte Axel Steier, Vorstand von Mission Lifeline, hinzu. Man wolle nun einen Gutachter beauftragen und juristische Schritte prüfen.

In diesem Jahr sind nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration mindestens 269 Schutzsuchende im Mittelmeer ertrunken.

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