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Kalbitz darf vorerst in der AfD bleiben
Gericht gibt Eilantrag von AfD-Politiker statt
Das Berliner Landgericht hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des bisherigen Brandenburger AfD-Landeschefs Andreas Kalbitz am Freitag für unzulässig erklärt. Das Gericht teilte sein Urteil nach einer Verhandlung mit, die unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen und strikter Einhaltung der Coronabestimmungen ausnahmsweise im großen Saal 145a des Kammergerichts in der Elßholzstraße in Berlin-Schöneberg stattfand. Aufgrund dieser Entscheidung kann Kalbitz, der einer der wichtigsten Vertreter des mittlerweile aufgelösten rechtsextremen »Flügels« der Partei war, seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied des Bundesvorstands vorläufig wieder ausüben. Damit kann er bereits an der Vorstandsitzung am Montag wieder teilnehmen.
Wie das Gericht vorab mitgeteilt hatte, wollte Kalbitz mit seinem Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Berlin zunächst erreichen, dass die Bundespartei ihm die sich aus seiner AfD-Mitgliedschaft ergebenden Rechte bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens belässt und ihm deren Ausübung ermöglicht. Der AfD-Bundesvorstand hatte am 15. Mai die Mitgliedschaft des Brandenburger Landes- und Fraktionsvorsitzenden Andreas Kalbitz per Mehrheitsbeschluss für nichtig erklärt. Hintergrund sind frühere Kontakte im rechtsextremen Milieu.
Die Parteiführung um Parteichef Jörg Meuthen hatte die Mitgliedschaft mit knapper Mehrheit von sieben zu fünf Stimmen bei einer Enthaltung für nichtig erklärt. Als Grund für den Beschluss gab er an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen »Heimattreuen Deutschen Jugend« (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe. Nach dem Rauswurf aus der Partei wehrt sich Andreas Kalbitz auch mit einer Zivilklage.
In der Beratungspause nach der mündlichen Verhandlung am Freitag hatte sich AfD-Anwalt Joachim Steinhöfel gegenüber Pressevertretern noch optimistisch gezeigt, dass Kalbitz vor Gericht scheitern werde. So hatte er erklärt: »Selbst wenn es nur nach Zivilrecht geht, kann man eine durch arglistige Täuschung erlangte Mitgliedschaft anfechten. Da bedarf es der Bundessatzung und der dortigen Regelungen gar nicht mehr, um zu dem Ergebnis zu kommen, was hier erwünscht ist.« Steinhöfel hatte klar gestellt, dass die Partei Kalbitz’ verschwiegene Mitgliedschaft in einer Organisation mit »nationalsozialistischer Struktur«, wie der HDJ, nicht akzeptiere.
Rückendeckung hatte Kalbitz durch die AfD in Brandenburg erhalten. Am 18. Mai hatte die Landtagsfraktion in einer Sondersitzung sogar ihre Geschäftsordnung geändert, damit Kalbitz sie auch ohne Parteimitgliedschaft nicht verlassen muss. Bisher durften nur Parteimitglieder in der Fraktion sein.
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