Was tun, wenn der zu betreuende Angehörige in einem anderen Bundesland wohnt?

  • Lesedauer: 2 Min.

Ich stehe vor dem Problem, dass meine zu betreuende Mutter in einem anderen Bundesland wohnt und ich aufgrund der Einreisebeschränkungen sie eigentlich nicht besuchen kann. Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
Irmgard W., Halle-Neustadt

Auskunft gibt Anne Neumann, Referat Recht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt:

Die Infektionskrankheit hat viele in den vergangenen Wochen vor besondere Herausforderungen gestellt, so auch diejenigen wie Sie, die ältere Angehörige unterstützen. Infolge von Einreisebeschränkungen einzelner Bundesländer wurde abgewiesen, wer nicht nachweisen konnte, dass man nicht aus touristischen Zwecken in das Bundesland fahren wollte.

Inwieweit die Bundesländer in der Zukunft noch einmal Einreisebeschränkungen erlassen werden, ist im Augenblick ungewiss.

Für die Betroffenen stellt sich daher die Frage, wie solch ein besonderer Nachweis zur Betreuung aussieht. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass ein Angehöriger als Betreuer benannt wird. Stellt ein Betreuungsgericht fest, dass ein Betreuungsbedarf besteht, erhält der Betreuer ein amtliches Dokument, mit dem er sich ausweisen und seine Aufgaben wahrnehmen kann.

Eine Alternative hierzu ist die Vorsorgevollmacht. Der Vollmachtgeber entscheidet, wer als Bevollmächtigter für ihn handeln soll und in welchen Lebensbereichen, wie in Angelegenheiten der Gesundheit. Sofern keine Gründe entgegenstehen, verpflichten sich der Betreuer oder der Bevollmächtigte, die übertragenen Aufgaben persönlich wahrzunehmen.

Hierfür ist es erforderlich, dass sich derjenige auch vor Ort einen Überblick beim Betreuten verschaffen kann. Jene, die bereits eine Vorsorgevollmacht erstellt haben, sollten daher diese überprüfen, ob die bevollmächtigte Person weiterhin die Aufgaben übernehmen soll. Oder ob der Bevollmächtigte die Berechtigung hat, Untervollmachten zu erteilen. Dieser Punkt sollte immer mit aufgenommen werden, denn der Bevollmächtigte könnte erkranken.

Weitere Informationen können unter dem Artikel »Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind« abgerufen werden, und zwar unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung-warum-sie-so-wichtig-sind-46972.

Bei Fragen zu Betreuungs- und Patientenverfügung berät die Verbraucherzentrale zur Zeit per E-Mail über vzsa@vzsa.de.

Die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ist unter der Rufnummer (0800) 100 37 11 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz) zu erreichen.

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