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Teuer bezahlter Etappensieg
Jana Frielinghaus über ein Urteil zur Auskunftspflicht von Firmen bei Gehältern
Gleicher Lohn für vergleichbare Arbeit: Dafür kämpft Birte Meier seit fünf Jahren. Doch diesem Ziel ist die ZDF-Reporterin auch nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom Donnerstag nicht näher gekommen. Denn es wurde ihr lediglich bestätigt, dass der Sender ihr Auskunft darüber erteilen muss, wie viel die Kollegen in ihrem Umfeld verdienen, obwohl sie »nur« eine sogenannte freie feste Mitarbeiterin ist. Das ist ein Erfolg, denn damit können Ungerechtigkeiten sichtbar gemacht werden.
Aber: Das 2018 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz bleibt ein stumpfes Schwert für Frauen, die gegen Lohndiskriminierung vorgehen wollen. Auch in dem nun verfügten neuen Verfahren wird Meier das Gericht überzeugen müssen, dass ihre Arbeit schlechter vergütet wurde, weil sie eine Frau ist. Bislang sind zwei Instanzen der Darstellung des ZDF gefolgt, die Unterschiede im Entgelt seien auf mehr Erfahrung der Kollegen und andere Faktoren zurückzuführen. Selbst wenn Meier in der nächsten Verhandlung auf einen Richter trifft, der eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts anerkennt: Das Gesetz sieht keinerlei Sanktionen vor.
Für den Achtungserfolg vom Donnerstag hat Birte Meier unter anderem mit einer Zwangsversetzung von Berlin nach Mainz bezahlt. Sie hat aber für Zehntausende andere Frauen in »arbeitnehmerähnlichen« Beschäftigungsverhältnissen eine von vielen Hürden beiseite geschoben. Denn jetzt ist klar: Auch für sie gilt das Recht auf Information über die Entgelte männlicher Kollegen. Allerdings weiter nur in Firmen mit mindestens 200 Beschäftigten
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