Elektroschrott kostenlos zurücknehmen
Deutsche Umwelthilfe kontra Onlinehändler
Damit ausgediente Elektroaltgeräte nicht im Hausmüll oder der Umwelt landen, ist der Onlinehandel gesetzlich verpflichtet, diese kostenfrei zurückzunehmen. Dennoch musste die Deutsche Umwelthilfe (DUH) durch Klagen vor dem Landgericht Dresden gegen die Cyberport GmbH (Az. 44 HK O 147/18) und vor dem Landgericht Ingolstadt gegen die Saturn Online GmbH (Az. 2 HK O 1582/18) dieses Recht durchsetzen.
Danach müssen die genannten Unternehmen auch alte, ausgediente Energiesparlampen von Verbrauchern kostenfrei zurücknehmen und sie über diese Rückgabemöglichkeit informieren. Die Entscheidung der Gerichte stärkt die Rechte von Verbrauchern bei der Rückgabe von Elektroschrott. Die DUH fordert auch von anderen Onlinehändlern umfassende Verbraucherinformationen und eine unkomplizierte Rücknahme von Elektroaltgeräten an stationären Sammelstellen.
Elektroschrott enthält oft giftige Schwermetalle und andere Schadstoffe. Trotzdem landet jedes zweite Altgerät unzulässig im Hausmüll, wird illegal verwertet oder exportiert. So werden Ressourcen verschwendet, Schadstoffe freigesetzt und die Gesundheit der Verbraucher gefährdet.
Deshalb sei es besonders wichtig, dass Onlinehändler Verbrauchern eine kostenfreie und stationäre Rücknahme ausgedienter Produkte auch tatsächlich ermöglichen, wie es das Elektrogerätegesetz (ElektroG) vom 24. Juli 2016 vorschreibt. Nach dem Elektrogerätegesetz können Verbraucher alte Elek-trokleingeräte bis 25 cm kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen - bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die kostenlose Rückgabe von Altgeräten größer als 25 cm ist beim Kauf eines ähnlichen Neugeräts möglich.
Die Praxis sieht vielfach anders aus. Es könne nicht sein, so die DUH, dass gesetzliche Rücknahmepflichten eingeklagt werden müssen. Jetzt komme es darauf an, dass nicht nur Saturn und Cyberport die Rücknahme von Altlampen für Verbraucher möglichst einfach und umweltgerecht umsetzen, sondern alle Onlinehändler, die Elektrogeräte verkaufen.
Tests der DUH zeigen immer wieder erhebliche Probleme bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten im Onlinehandel, aber auch in stationären Baumarktfilialen, Kaufhäusern und Elektromärkten. Die DUH fordert deshalb die zuständigen Landesbehörden auf, die Rücknahme von Elektroschrott im Handel endlich wirksam zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren.
Mit dem Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 21. Februar 2020 sowie dem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Dresden vom 5. Dezember 2019 wurden nunmehr zwei weitere bedeutende Elektrofachhändler zur Einhaltung der Rücknahmepflichten verurteilt.
Die Gerichte bestätigen damit, dass es sich bei dieser Rücknahmepflicht um eine wettbewerbsrelevante Marktverhaltensregelung handelt, die dem Schutz der Verbraucher dient. dpa/nd
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