Existenzsichernde 60 Prozent

Laut einer EU-Studie liegt der Mindestlohn nur in zwei Staaten über Armutsniveau

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 4 Min.

Es wird gestritten um den Mindestlohn - nicht nur hierzulande, sondern fast überall in Europa. In Großbritannien, Frankreich, Spanien, Bulgarien, Kroatien und Polen zum Beispiel fordern Gewerkschaften die Anhebung der Lohnuntergrenze um zehn bis 30 Prozent, in Italien und Zypern wird ihre gesetzliche Einführung diskutiert. »Allen Mindestlohninitiativen der Gewerkschaften geht es im Kern darum, die bestehenden Mindestlöhne auf ein armutsfestes und existenzsicherndes Niveau anzuheben«, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Studie, die die beiden Mindestlohnexperten Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) und Torsten Müller vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) im Auftrag der Linkspartei im Europaparlament erstellten.

All diese nationalen Kämpfe führten dazu, dass sich nun auch auf europäischer Ebene über den Mindestlohn unterhalten wird. Nachdem die Sozialdemokraten vergangenes Jahr im Wahlkampf zur Wahl des Europaparlaments die Forderung nach einem EU-einheitlichen Regelwerk hochhielten, beschäftigt sich nun die EU-Kommission damit. Nachdem sie Anfang dieses Jahres mit einem Papier einen ersten Aufschlag machte, befindet sich die Kommission mit den Sozialpartnern nun im Konsultationsprozess. Dass sie auch während der Coronakrise an ihrem Vorhaben festhält, ist laut den Studienautoren Schulten und Müller ein »positives Zeichen«. Schließlich argumentiert das Arbeitgeberlager nicht nur in Berlin, sondern auch in Brüssel, dass es aufgrund der Pandemie jetzt nicht die Zeit für Lohnerhöhungen sei.

Nach Angaben der Herausgeberin der Studie, der Linkspartei-Europaabgeordneten Özlem Alev Demirel, zeigt die Arbeit von Schulten und Müller, wie drängend das Problem von »Armut trotz Arbeit« in der EU sei. Schon jetzt lebten EU-weit 20,5 Millionen Beschäftigte in einem von Armut bedrohten Haushalt. Angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise drohe diese Zahl sogar noch weiter zuzunehmen. Ziel einer EU-Initiative müsse sein, »alle Mindestlöhne auf ein Niveau oberhalb der relativen Armutsschwelle von 60 Prozent des nationalen Brutto-Medianlohns anzuheben«, so Demirel.

Unter dem Medianlohn wird jenes Gehalt verstanden, von dem aus betrachtet die eine Hälfte der Gesellschaft mehr, die andere weniger verdient. Wer weniger als 60 Prozent erhält, gilt demnach als arm. Derzeit wird diese Grenze bei den Mindestlöhnen in der EU nur in Frankreich und Portugal mit 61,6 beziehungsweise 61,4 Prozent des mittleren Einkommens des jeweiligen Landes erreicht. Schlusslichter sind Tschechien und Spanien mit 41,8 und 41,2 Prozent, wo der Mindestlohn noch nicht mal vor absoluter Armut schützt. Dafür müsste er nämlich nach der allgemeinen Definition mindestens 50 Prozent betragen. Dieser Wert ist zum Beispiel auch in Griechenland, Irland, Belgien und Deutschland unterschritten. So entsprechen die derzeitigen 9,35 Euro hierzulande 45,6 Prozent des mittleren Brutto-Stundenlohns.

Da die Wirtschaftsleistung und Kaufkraft in den EU-Ländern sehr unterschiedlich sind, unterscheidet sich auch die absolute Höhe des Mindestlohns. Sie reicht von 12,38 Euro in Luxemburg bis 1,87 Euro in Bulgarien. Folglich wird es vermutlich auch keinen EU-weit verbindlichen Mindestlohn geben, falls sich die EU-Kommission mit ihrer Initiative durchsetzt, sondern ein einheitliches Regelwerk. Dies könnte eben zum Beispiel sein, dass der nationale Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Medians betragen muss.

Dabei gibt es in der EU prinzipiell zwei Mindestlohnsysteme, die miteinander konkurrieren. Universelle Mindestlöhne, wie die 9,35 Euro, die überall im Land gelten, oder sektorale Mindestlöhne, die nur für einzelne Branchen gelten. Mit 21 von 27 Staaten haben die meisten EU-Mitglieder jedoch einen universell gültigen Mindestlohn. Auch gibt es nicht überall in Europa einen vom Gesetzgeber festgelegten Mindestlohn. So haben die Gewerkschaften in Schweden mit den Arbeitgebern relativ hohe branchenspezifische Mindestlöhne vereinbart, die zwischen 60 und 77 Prozent des Medianlohns liegen.

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Notwendig dafür sind natürlich starke Gewerkschaften. »Die meisten Länder mit sektoralen Mindestlohnregimen verfügen über ein umfassendes Tarifvertragssystem und eine sehr hohe Tarifbindung zwischen 80 und 90 Prozent der Beschäftigten«, heißt es in der Studie. In Deutschland etwa sind es nur noch 54 Prozent. Es sei »die Aufgabe der Gewerkschaften, durch Interessensvertretung und Organisation Lohnabhängiger in Arbeitskämpfen gute Tarifverträge durchzusetzen«, schreibt denn auch Demirel. »Doch durch die Liberalisierung des Binnenmarktes, steigende Konkurrenz und hegemoniale neoliberale Politik wurden die Voraussetzungen hierfür immer schwieriger.«

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