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Rechter Bremser
Dirk-Martin Christian wird neuer Präsident des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz
Jedes Mal, wenn der sächsische Verfassungsschutz in die Schlagzeilen gerät, keimt die Hoffnung auf, dass es mit dieser Behörde nicht schlimmer kommen kann. Ein Irrtum. 2012 musste Reinhard Boos seinen Posten als Präsident räumen, weil offiziell verloren geglaubte NSU-Akten im Schrank eines Mitarbeiters lagerten. Als neuer Verfassungsschutzchef folgte Gordian Meyer-Plath. Dass auch er auf dem rechten Auge eine Sehschwäche hat, wurde mit Bekanntwerden seiner Mitgliedschaft in der schlagenden Burschenschaft Marchia offensichtlich. Auch Meyer-Plath tat sich bei der Aufarbeitung der NSU-Terrorserie und den Verstrickungen der Sicherheitsbehörden nicht als Aufklärer hervor.
Seit Mittwoch nun hat das Landesamt für Verfassungsschutz mit Dirk-Martin Christian einen neuen Präsidenten. Bestätigt sich, was die »Sächsische Zeitung« (SZ) über den 58-Jährigen berichtet, dann wäre der neue Behördenchef eine Fehlbesetzung. Bisher war Christian als Leiter des Referats Verfassungsschutz und Geheimschutz im sächsischen Innenministerium tätig. In dieser Funktion war er Fachaufsicht für das Landesamt.
Laut Medienbericht soll Christian den Verfassungsschutz aufgefordert haben, Informationen über AfD-Abgeordnete zu löschen, »die bisher im Rahmen eines Prüffalls in der Behörde erhoben wurden und zur Einschätzung extremistischer Bestrebungen nötig« waren. Meyer-Plath widersprach, seine Behörde würde damit »die Bewertungs- und Prognosefähigkeit zur AfD« und deren Vernetzung in der rechten Szene verlieren.
Christian zeigte auch Nachsicht mit Unterstützern des »Flügels«. Völkisch-nationalistisch geprägte Argumentationsmuster seien für eine mögliche Beobachtung nur dann relevant, »wenn belegbar sei, dass der Parlamentarismus des Grundgesetzes durch eine völkische Gesellschaftsordnung ersetzt werden solle.«
Auch beim Umgang mit Pegida trat Christian wohl auf die Bremse. Während laut SZ der Verfassungsschutz die rassistische Bewegung längst zum Beobachtungsfall erklären wollte, reichten Christian als zuständige Fachaufsicht die Anhaltspunkte dafür nicht aus.
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