Lockerungen der Corona-Regeln in den Bundesländern
Der aktuelle Stand im Überblick
BADEN-WÜRTTEMBERG: Vom 1. Juli an dürfen sich in der Öffentlichkeit 20 Menschen (bislang 10) aus mehreren Haushalten öffentlich treffen. Bei privaten Veranstaltungen gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen, wenn alle Personen miteinander verwandt sind. Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich, sogar mit bis zu 250 Menschen, wenn es fest zugewiesene Sitzplätze und ein festes Programm gibt. Ab 1. August ist auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt. Ab 1. September sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bleiben bis Ende Oktober verboten. Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels.
BAYERN: Im öffentlichen Raum dürfen sich wieder Gruppen von bis zu zehn Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es gar keine zahlenmäßige Beschränkung mehr. Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen dürfen mit bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien stattfinden. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, ebenso Wellnessbereiche.
Zum Umgang mit Reisenden aus Risikogebieten haben sich Bund und Länder auf eine gemeinsame Linie verständigt. Danach dürfen Reisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen nur dann in einem Hotel aufgenommen werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass sie nicht infiziert sind. Der Test darf bei der Anreise nicht länger als zwei Tage zurückliegen. Eine Ausnahme bildet Thüringen. Hier besteht kein Einreise- oder Beherbergungsverbot. nd
BERLIN: Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin. Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von Messen, Tagungen und gewerblichen Freizeitangeboten im Innenbereich wird bis zum 1. Oktober schrittweise auf 1000 erhöht (derzeit 300). Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen momentan bis zu 1000 und ab 1. September bis zu 5000 Menschen zusammenkommen. Diese Obergrenzen gelten auch für private und familiäre Veranstaltungen. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen.
BRANDENBURG: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin. Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen wieder mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben bis Ende August verboten. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen aber gewährleistet werden. Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.
BREMEN: Es können sich Angehörige in unbestimmter Zahl aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Zudem dürfen sich maximal bis zu zehn Personen aus mehreren Hausständen treffen. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. In geschlossenen Räumen muss eine Teilnehmerliste geführt werden. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende Zwei-Haushalts-Regel aufgehoben. Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.
HAMBURG: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Sämtliche öffentlichen wie nicht-öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.
HESSEN: Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen, unabhängig von der Zahl der Haushalte. Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern müssen extra von den Behörden genehmigt werden. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte dürfen sich wieder an öffentlichen Orten treffen. Gehören die Personen maximal zwei Haushalten an, dürfen es auch mehr sein. Die Obergrenze liegt für Veranstaltungen im Freien bei 300 Teilnehmenden. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 100 Personen zusammenkommen. Familienfeiern mit bis zu 50 Gästen sind fortan möglich, bei besonderen Familienfeiern wie Hochzeiten, Jugendweihen und Beerdigungen sogar 75 Menschen. Zusammenkünfte aus familiären Anlässen wie etwa Hochzeiten können in Gaststätten als geschlossene Gesellschaft mit bis zu 75 Personen in separaten Räumlichkeiten durchgeführt werden. Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze.
NIEDERSACHSEN: Gruppen von bis zu zehn Personen dürfen sich treffen - sind es Angehörige oder Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr sein. Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen mit der Obergrenze von zehn Personen, sofern es sich nicht ausschließlich um Angehörige oder die Mitglieder zweier Haushalte handelt. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein. Kongresse und Messen dürfen nur unter Auflagen und immer unter Vorlage eines Infektionsschutzkonzepts durchgeführt werden. An Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich dürfen mehr als 100 Personen teilnehmen. Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit höchstens 50 Teilnehmern sind unter Auflagen (Beachtung von Hygieneregeln und Erfassung der Personalien der Gäste) erlaubt. Schüler dürfen Abschlusspartys auch mit mehr Teilnehmern feiern, wenn ausschließlich die Schüler einer Klasse oder eines Jahrgangs teilnehmen. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze machen auf.
RHEINLAND-PFALZ: Es dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen. Innen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 150 Menschen versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 350 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden. Familienfeste oder Hochzeiten sind unter anderem dann möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird und höchstens 75 Gäste kommen. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für Touristen öffnen.
SAARLAND: Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen. Veranstaltungen im Freien mit bis zu 350 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 150 Personen sind unter Auflagen wieder erlaubt. Ab dem 13. Juli sind Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 500 Menschen zugelassen, in geschlossenen Räumen mit bis zu 250. Ab 24. August sind Höchstgrenzen von 1000 Teilnehmern unter freiem Himmel und 500 in geschlossenen Räumen vorgesehen. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.
SACHSEN: Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt - sowohl drinnen als auch draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 50 Menschen bei Familienfeiern treffen. Zu Familienfeiern außerhalb privater Räume können sich bis zu 100 Menschen treffen. Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern sind wieder zulässig. Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.
SACHSEN-ANHALT: Zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden, ab 2. Juli sind bis zu 50 Menschen gestattet. Fortan wird eine Kontaktempfehlung das Kontaktverbot ersetzen. Zu professionell organisierten Feiern wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Einschulungen sowie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen dürfen derzeit bis zu 100 Menschen kommen. Ab 2. Juli sollen bei fachkundig organisierten Veranstaltungen im Freien bis zu 1000 Menschen erlaubt sein, in Innenräumen ist die Teilnehmerzahl auf 250 begrenzt, ab 1. September auf 500. Messen und Ausstellungen werden erlaubt, wenn Hygienekonzepte vorliegen und es eine Zugangsbegrenzung gibt (eine Person auf 10 m2). Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten Raum zulässig. Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 250 Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 100. Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen öffnen. Die Beschränkungen der Öffnungszeiten für Restaurants wurden aufgehoben.
THÜRINGEN: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen. Eine neue Grundverordnung erlaubt, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen. Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen. Private Feiern in geschlossen Räumen müssen ab 30 Teilnehmern zwei Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden. Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen. dpa/nd
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