Warum die Gutachterkosten anerkennt werden können?
Steuertipp zu haushaltsnahen Handwerkerleistungen
Die Experten der Wüstenrot & Württembergischen AG (W&W) sehen hier Relevanz für Immobilienbesitzer. Denn der Gesetzgeber gewährt Steuerzahlern für Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten an der selbst genutzten Immobilie eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Arbeitskosten, höchstens 1200 Euro. In der Regel berücksichtigt die Finanzverwaltung dabei keine Kosten für gutachterliche Tätigkeiten.
Dagegen klagte ein Eigentümer, der im Rahmen einer Dachrenovierung seiner Immobilie vorab ein Gutachten eines Statikers einholen musste. Im konkreten Fall hielt der mit der Dachbearbeitung beauftragte Handwerksbetrieb die statische Berechnung des Dachs aufgrund besonderer baulicher Gegebenheiten für unbedingt erforderlich.
Das zuständige Finanzamt lehnte eine Steuerermäßigung für die diesbezüglichen Gutachterkosten ab. Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab jedoch in seinem Urteil (Az. 1 K 1384/19) dem Hauseigentümer Recht. Es urteilte, dass die statische Berechnung notwendig war, um die nachfolgende Dachrenovierung überhaupt durchführen zu können. Damit seien beide Maßnahmen als einheitliche Handwerkerleistung anzusehen, auch wenn unterschiedliche Betriebe beteiligt waren.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung wird nun der Bundesfinanzhof (Az. VI R 29/19) über die Angelegenheit befinden, wobei der Ausgang des Verfahrens offen ist. (Der nd-ratgeber wird zeitnah über das Urteil informieren).
Dennoch hat das schwebende Verfahren bereits jetzt Bedeutung für Steuerzahler: Haben nämlich Immobilieneigentümer oder Mieter vergleichbare Gutachterkosten in ihren Steuerausgleichen geltend gemacht, die vom Finanzamt nicht anerkannt wurden, besteht aufgrund des laufenden Verfahrens nun die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen. Dabei kann auf das anhängige Verfahren vor dem Bundesfinanzhof verwiesen werden.
Sollte das höchste deutsche Finanzgericht zugunsten des Steuerpflichtigen entscheiden, könnte daraus auch für vergleichbare Fälle eine steuerliche Anerkennung von Gutachterkosten erwachsen. W&W/nd
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