Welcher Elternteil entscheidet über Impfung?

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Dies entscheidet nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Amtsgericht Darmstadt (AG Darmstadt, Az. 50 F 39/15 SO).

Zum Hintergrund: Bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern gilt: Steht ihnen das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam zu, müssen sie Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind in gegenseitigem Einvernehmen treffen.

Bei alltäglichen Angelegenheiten kann der Elternteil allein entscheiden, bei dem sich das Kind für gewöhnlich aufhält. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind nach § 1687 des Bürgerlichen Gesetzbuches solche, die häufig vorkommen und keine gravierenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.

Der Fall: Die getrennt lebenden Eltern waren sich zuerst darüber einig gewesen, dass ihre Kinder in der ersten Lebenszeit keine Impfungen erhalten sollten. Insbesondere der Vater war impfkritisch eingestellt. Er hatte sich mit dem Thema beschäftigt und meinte, dass das Durchleben von Kinderkrankheiten der Entwicklung der Kinder diene. Auch seien Impfungen mit Risiken für deren Gesundheit verbunden.

Die Mutter ließ sich von einer Kinderärztin beraten, die anderer Ansicht war und Impfungen gegen Keuchhusten, Pneumokokken, Tetanus und Diphterie empfahl. Schließlich erbat die Mutter vom Vater die Zustimmung zu diesen Impfungen. Der Vater weigerte sich.

Das Urteil: Das Amtsgericht Darmstadt entschied zu Gunsten der Mutter. Dabei betonte das Gericht, dass es sich hier um allgemein empfohlene Impfungen handle, die die große Mehrheit der Bevölkerung erhalte. Die Entscheidung darüber sei damit eine Entscheidung über Angelegenheiten des täglichen Lebens und von dem Elternteil zu treffen, bei dem sich die Kinder üblicherweise aufhielten. Schließlich könne das Durchführen oder Unterlassen von Impfungen auch Auswirkungen auf den Alltag der Kinder haben, die genau dieser Elternteil dann berücksichtigen müsse.

Das Amtsgericht Darmstadt war nicht der Meinung, dass Impfungen aufgrund möglicher Komplikationen als Angelegenheiten von besonderer Bedeutung für das Kind anzusehen seien. Stattdessen könne das Unterlassen der Impfungen ganz erhebliche Folgen für die Kinder haben. DAV/nd

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