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Verloren, aber nicht unterlegen
Martin Kröger über das Thüringer Urteil zum Paritätsgesetz
Die Ansicht des Gerichts, dass das Thüringer Paritätsgesetz angeblich die Freiheit der Wahl beeinträchtigt, könnte überdies eine fatale Signalwirkung entfalten. Ganz sicher werden sich die Brandenburger Richter das nun gefällte Urteil genau anschauen, bevor sie wohl im August über das brandenburgische Paritätsgesetz befinden werden. Dass eine Quotierung der Landeslisten nicht verfassungskonform sein soll, ist ein starker Einwand.
Nur: Durch das Urteil wird vollständig die gesellschaftliche Realität ausgeblendet, die gegenwärtig in den Landtagen herrscht. Vor allem im Osten, wo die AfD stark ist und die CDU häufig viele Direktmandaten gewinnt, für die vorher von der Partei oft Männer nominiert wurden, ist der Frauenanteil in den Parlamenten viel zu niedrig. Das Ziel des Grundgesetzes, aktiv auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinzuwirken, ist dort ad absurdum geführt.
Doch so niederschmetternd das Weimarer Urteil auch ist – eine endgültige Niederlage im Kampf, der Gleichberechtigung näherzukommen, muss es nicht sein. Gut möglich, dass das Bundesverfassungsgericht zu einem anderen Ergebnis gelangt. Zu hören ist auch, dass eine Kommission des Bundestages Vorschläge erarbeiten soll, um ein rechtssicheres Paritätsgesetz vorzulegen. Auch das wäre eine gute politische Lösung.
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