Ungarn muss Änderung des Geschlechtseintrags für Ausländer ermöglichen

Ein aus dem Iran stammender trans Mann hatte geklagt

  • Lesedauer: 2 Min.

Straßburg. Ungarn hat nach Ansicht des Europäischen Menschenrechtsgerichts (EGMR) gegen die Grundrechte eines aus dem Iran stammenden trans Mannes verstoßen, der seinen Geschlechtseintrag offiziell ändern wollte. Dass Ungarn den Vorgang wegen einer nicht vorhandenen ungarischen Geburtsurkunde verweigert habe, verletzte das Recht auf Privat- und Familienleben des Mannes, teilte der EGMR am Donnerstag mit. Ungarn muss dem Mann nun 6500 Euro Entschädigung zahlen und dessen Gerichtskosten übernehmen. Die Entscheidung ist endgültig.

Der Mann war EGMR-Unterlagen zufolge 1987 im Iran geboren worden. 2015 hatte er in Ungarn Asyl beantragt und dieses auch zugesprochen bekommen, da ihm wegen der Transsexualität im Iran Verfolgung drohte. 2016 beantragte er eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens bei der ungarischen Einwanderungsbehörde, da seine iranischen Dokumente ihn weiterhin als weiblich identifizierten. Das Amt teilte laut Gerichtsunterlagen jedoch mit, dass die Geschlechtszugehörigkeit nur vom Standesamt geändert werden könne. Das Standesamt lehnte den Antrag wiederum ab, weil der Mann nicht in Ungarn geboren wurde.

Er ging gegen die Entscheidung gerichtlich vor. Jedoch fehle in Ungarn eine gesetzliche Regelung für den Fall, dass ein nicht ungarischer Staatsbürger dort Namen und Geschlechtseintrag ändern möchte, erklärte der EGMR. Das ungarische Verfassungsgericht habe eine entsprechende Gesetzgebung angeschoben. Die Änderung sei bisher aber noch nicht durchgeführt.

Erst vor wenigen Monaten und im Schatten der mit der Corona-Pandemie eingesetzten Notstandsgesetze, hatte die Regierung Orbáns ein Gesetz beschlossen, dass trans- und intergeschlechtlichen Menschen eine rechtliche Anerkennung unmöglich macht. Das ausgerechnet am 31. März, dem Internationalen Tag der Sichtbarkeit von Transgender, vorgelegte Gesetz sieht vor, in offiziellen Dokumenten künftig nur das »Geschlecht bei der Geburt« einzutragen. Gleichzeitig müssen Vornamen dem Geschlecht entsprechen. Beide Einträge sind nicht änderbar. Eine Katastrophe für trans Personen in Ungarn. dpa/nd

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