Hohe Hürden für verkaufsoffene Sonntage

Auf acht Seiten alles über neue Regelungen, Verfügungen und Gesetze

  • Lesedauer: 3 Min.

Verkaufsoffene Sonntag sind heiß umstritten, aber bundesweit nicht einheitlich geregelt. Sie werden je nach Bundesland, Stadt oder Kommune unterschiedlich gehandhabt. Nunmehr hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 22. Juni 2020 erneut mit diesem Thema beschäftigt und seine bisherige Rechtsprechung, die hohe Hürden vorsieht, bestätigt. Mehr im nd-ratgeber.

Soziales & Gesundheit: Rund um das Angehörigen-Pflegeentlastungsgesetz – Höhere Netto-Einkommensgrenze. Ein Pflegefall ist für Angehörige meist eine große Belastung. Hinzu kommen oft finanzielle Sorgen: Unter Umständen werden Familienmitglieder zur Kasse gebeten, wenn die Betroffenen nicht selbst für ihren Eigenanteil an den Pflegekosten aufkommen können. Seit Jahresbeginn ist nun das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft. Ausführlich im nd-ratgeber.

Arbeit: Entgelttransparenzgesetz – Ein erfolgreicher Kampf um die gleiche Entlohnung. Im Kampf um gleiche Entlohnung hat eine freie ZDF-Reporterin der Sendung »Frontal21« beim Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. Juni 2020 entschieden, dass auch den arbeitnehmerähnlichen freien Beschäftigten nach dem Entgelttransparenzgesetz grundsätzlich ein Auskunftsanspruch über die Entlohnung der männlichen Kollegen zustehe. Ausführlich im nd-ratgeber.

Wohnen: Bundesgerichtshof urteilte zu Schönheitsreparaturen – Mieter und Vermieter sollen sich Renovieren teilen. Das Problem ist keine Seltenheit: Eine Wohnung müsste dringend hergerichtet werden. Aber weder Mieter noch Vermieter sehen sich in der Pflicht. Der Bundesgerichtshof versucht sich an einem salomonischen Urteil: Unrenoviert bezogene Räume müssen bei Bedarf vom Vermieter gestrichen oder frisch tapeziert werden. Der Mieter muss aber einen Teil der Kosten übernehmen, in der Regel die Hälfte, wie die BGH-Richter entschieden. Sie wollten beiden Seiten entgegenkommen. Das Urteil stieß allerdings bei Eigentümer- und bei Mieterverbänden auf harsche Kritik. Mehr dazu im nd-ratgeber.

Grund und Haus: Immobilienbesitz – Wie viel Eigenkapital für das eigene Zuhause? Das Eigenheim sollte auf einem sicheren Fundament stehen. Eine ausgewogene Finanzierung ist das A und O. Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick, nämlich im nd-ratgeber.

Familie und Steuern: Erbrecht – Vererben und Vermachen? Da kennt der Volksmund keinen großen Unterschied. Jedoch haben Erben und Vermächtnisnehmer juristisch gesehen ganz andere Rechte und Pflichten, wie die Notarkammer Berlin informiert. Erbt eine Person oder eine Erbengemeinschaft, erhält sie den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Der Begriff »Nachlass« meint mehr als das materielle Vermögen. Der Erbe oder die Erbin wird sofortiger Rechtsnachfolger des sogenannten Erblassers. Damit überträgt sich nicht nur das positive Vermögen des Verstorbenen auf den Begünstigten, sondern auch dessen Verpflichtungen. Das heißt, es werden auch die Schulden vererbt. Die Einzelheiten im nd-ratgeber.

Geld und Versicherung: Berufsunfähigkeitsversicherung – Unkenntnisse über eine wichtige Absicherung. Viele Beschäftigte erkennen die Wichtigkeit einer beruflichen Vorsorge – versichern sich aber dennoch nicht. Gleichzeitig werden vermeintliche Absicherungen der Arbeitskraft genannt, die streng genommen keine sind. Wie sind Arbeit und Beruf richtig abzusichern? Ausführlich informiert unser Finanzexperte im nd-ratgeber.

Verbraucherschutz: Die Falle mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Sammlung von Gästedaten verstößt gegen Datenschutz. In den meisten Bundesländern gilt seit Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben eine Registrierungspflicht der Gäste. Doch hier lauerte eine Falle der Datenschutzgrundverordnung. Nach der neuen Grundverordnung müssen Gastronomen von ihren Gästen in geschlossenen Räumen Namen, Wohnanschrift oder Telefonnummer, Datum des Besuchs sowie Beginn und Ende ihres Besuchs dokumentieren. Mit der neuen Grundverordnung gibt es zwar eine Rechtsgrundlage, wonach die Gaststättenbetreiber diese Daten von ihren Kunden sammeln müssen. Das Problem ist dabei: Die erhobenen Daten sind oft frei einsehbar und es werden keine üblichen Löschfristen von vier Wochen beachtet. Ein Überblick im nd-ratgeber.

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