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Seehofer drängt auf sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung

Minister will durch umstrittene Maßnahme Kinderpornografie bekämpfen / Wichtiges EuGH-Urteil steht noch aus

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) drängt nach Informationen der »Bild am Sonntag« auf eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung. Seehofer habe einen entsprechenden Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) geschrieben und dränge darin auf eine schnelle Gesetzesänderung, berichtet die Springer-Presse. Der Minister wolle die Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie verstärken und setze dabei auch auf eine längere Speicherung von Computer-IP-Adressen. Er wolle die Speicherfrist von zehn Wochen auf mindestens sechs Monate verlängern und wolle eine schnelle Gesetzesänderung.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Telekommunikationsdaten anlasslos gespeichert. Datenschützer kritisieren dieses Instrument heftig. Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar sei. In den kommenden Monaten wird ein weiteres Urteil des Europäischen Gerichtshofs erwartet.

Trotzdem drängt Seehofer in seinem Schreiben vom 14. Juli den Angaben zufolge darauf, »dringend erforderliche Anpassungen im Gesetz bereits jetzt vorzunehmen«. Dann könnten diese nach einem möglichen positiven Urteil des EuGH sofort angewendet werden. Dagegen sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums: »Ein gesetzlicher Anpassungsbedarf kann sinnvoll erst geprüft werden, wenn die Gerichte entschieden haben.« Agenturen/nd

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