Angst vor Corona und ihren Nebenwirkungen

Krankenversicherung

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

Vielfach suchen auch junge Menschen nach einer günstigen Versicherung. Am besten schneidet in einem Tests eine Krankenkasse aus Sachsen-Anhalt ab. Corona kennt viele Nebenwirkungen: Geschlossene Schulen, Homeoffice für Millionen Beschäftigte oder Pleiten in der Gastronomie.

Bislang unbeachtet blieb eine besondere Nebenwirkung. So wenden sich vermehrt Menschen an die Patientenberatung der Verbraucherzentralen, die nicht krankenversichert sind. Sie fürchten nicht allein um ihre Gesundheit, sondern auch um hohe Krankenhausrechnungen, die sie möglicherweise zahlen müssten, wenn sie wegen einer Corona-Infektion ins Krankenhaus müssten. Die Kosten für eine klinische Behandlung können schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen.

Grundsätzlich haben alle Menschen in Deutschland seit über zehn Jahren einen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall. Das Recht kann beispielsweise über Arbeitslosengeld II oder über die Sozialhilfe wahrgenommen werden. Dennoch gibt es in Deutschland Menschen ohne Absicherung! Schätzungen gehen von bis zu 100 000 Betroffenen aus.

Selbst verantwortlich

Ein Grund: Der Versicherungsschutz wird nicht von Behörden kontrolliert, und die Beiträge werden nicht immer automatisch eingezogen. Zudem können sich die meisten Selbstständigen und Freiberufler privat oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Sie sind daher für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Eine andere große Gruppe ohne Versicherungsschutz bilden Wohnungslose.

Wer sich nicht selber kümmert, hat keine Versicherung und möglicherweise schon bald einen Schuldenberg: Die Beiträge für die Zeit ohne Versicherungsschutz müssen nachgezahlt werden. Dazu können Verzugszinsen und sogenannte Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent pro Monat für die Beitragsschulden kommen.

»Eine Rückkehr in den Versicherungsschutz ist möglich, aber für viele Betroffene sind die Hürden einfach zu hoch«, sagt Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg. So können Betroffene die aufgelaufenen Beitragsschulden in der Regel nicht auf einen Schlag begleichen.

Ratenzahlung hilfreich

Dabei wäre eine Ratenzahlung im doppelten Sinne hilfreich. Denn auf diese Weise wäre damit der volle Versicherungsschutz sehr schnell wieder hergestellt wird (wenn die vereinbarten Raten zuverlässig gezahlt werden).

Leider gibt es keinen Anspruch auf Ratenzahlung. Deshalb müssen die »Krankenkassen und die Krankenversicherungen verpflichtet werden, mit Nicht-Versicherten Ratenzahlungen zu vereinbaren, die auch zu deren finanziellen Möglichkeiten passen«, fordert Verbraucherschützer Jochen Sunken. Immerhin lassen sich einige Krankenkassen für einen Zeitraum von sechs Monate auf Ratenzahlungen ein. Man muss also nicht tatenlos sein, denn ein Nachfragen kann sich durchaus auszahlen.

Qual der Wahl

Neun von zehn Versicherten sind Kunden einer gesetzlichen Krankenkasse. Tipp: Wenn Sie nicht wissen, ob Sie der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zugehören, gehen Sie zunächst zu einer gesetzlichen Krankenkasse.

Bei den Krankenkassen gibt es keine völlig falsche Wahl, denn der wesentliche Teil der Leistungen ist bei allen Anbietern gleich, hat das unabhängige Verbraucherportal Finanztip herausgefunden. Die Kassen unterscheiden sich dennoch hinsichtlich des Zusatzbeitrags, im Service und bei den Zusatzleistungen. Zu diesen Zusatzleistungen zählen Reise-Impfungen, alternative Heilmethoden, Vorsorgeuntersuchungen oder Leistungen für Familien.

Recherche von »Finanztip«

Preislich besonders attraktiv ist laut »Finanztip« die AOK Sachsen-Anhalt. Sie verlangt als einzige Kasse keinen Zusatzbeitrag. Mitglieder zahlen also nur 14,6 Prozent von ihrem Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 14,6 Prozent sind der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz.

Ebenfalls günstiger ist die BKK Euregio, die von Mitgliedern in Hamburg und Nordrhein-Westfalen 14,95 Prozent Beitrag verlangt. Darin enthalten ist ein kassenindividueller Zusatzbeitrag von 0,35 Prozent. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte den Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2020 um 0,2 Prozent auf 1,1 Prozent erhöht.

In allen anderen Bundesländern ist die HKK mit 14,99 Prozent Gesamtbeitrag die günstigste Kasse. Im Durschnitt liegt der Beitrag bundesweit bei 15,7 Prozent, hat das Vergleichsportal gesetzlichekrankenkassen. de ermittelt. In der Spitze verlangen Kassen bis zu 16,10 Prozent.

Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt Ratsuchende ohne Krankenversicherung. Auskünfte geben die Experten am Telefon unter (040) 248 32 230 (Montag bis Donnerstag, von 10 bis 13 Uhr). Für Einkommensschwache ist die Beratung kostenlos. Weitere Infos sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/krankenversicherung.

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