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Oberstes SPD-Gericht verhandelt verhandelt final Fall Sarrazin
Ausschlussversuche gegen Rechstausleger seit einem Jahrzehnt
Auf Kreis- und auf Landesebene hatten Schiedsgerichte bereits geurteilt, dass der 75-Jährige wegen parteischädigenden Verhaltens aus der SPD geworfen werden darf. Der frühere Berliner Finanzsenator ging jeweils in Berufung. Nun wird unter den Augen der Partei-Öffentlichkeit auf Bundesebene im Willy-Brandt-Haus verhandelt. Es kann aber sein, dass das Ergebnis erst Tage oder Wochen später schriftlich mitgeteilt wird.
Sarrazin freilich hat schon im vergangenen Jahr über seinen Anwalt angekündigt, notfalls durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof und zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Auch die Partei freiwillig zu verlassen hatte er stets abgelehnt.
Auslöser des Verfahrens war Sarrazins 2018 erschienenes Buch »Feindliche Übernahme: Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht«. Sarrazin selbst findet, er habe »wissenschaftliche Sachbücher geschrieben«, die SPD-Führung sieht er »teilweise in den Händen fundamental orientierter Muslime«. Für SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil dagegen enthält das Buch »rassistische Thesen«. So sahen es auch die Schiedsgerichte, die einen Parteiausschluss zweimal als gerechtfertigt ansahen.
Ärger hat die SPD mit Sarrazin aber nicht erst seit 2018, sondern seit mehr als einem Jahrzehnt - immer wieder wegen zugespitzter oder polemischer Äußerungen. 2010 wollten ihm sein Berliner Kreisverband und auch die Parteispitze schon das Parteibuch wegnehmen. Das Ausschlussverfahren endete jedoch in einer gütlichen Einigung. Dabei ging es um das Buch »Deutschland schafft sich ab«. Wenig später brachte das Buch »Europa braucht den Euro nicht« den ehemaligen Bundesbankvorstand erneut in die Kritik.
Für einen Parteiausschluss sind die rechtlichen Hürden hoch, damit das Instrument nicht missbraucht werden kann. Die Bundesschiedskommission ist als oberstes Parteischiedsgericht der SPD zuständig für die Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten der Partei mit Mitgliedern oder über Satzungsfragen. Die Mitglieder sind unabhängig. dpa/nd
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