Lesbische Mütter diskriminiert
Bundesrat stoppt Adoptions-Hilfegesetz
Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das neue Adoptions-Hilfe-Gesetz gestoppt, das der Bundestag im Mai beschlossen hatte. Baden-Württemberg und Berlin begründeten die Ablehnung mit einer zusätzlichen Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien. Damit kam keine Mehrheit für das Gesetz zustande. Die Bundesregierung kann nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um die Blockade zu überwinden.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) gelang es nicht, die Länderkammer zur Zustimmung zu bewegen, obwohl sie den Willen der Bundesregierung zu einer Korrektur des Gesetzes bis zur nächsten Bundesratssitzung im September bekundete. Es werde eine Ausnahmeregelung für lesbische Mütter geben, sagte sie.
Im Kern geht es darum, dass die angestrebten Verbesserungen im Adoptionsrecht zu einer Verschlechterung für lesbische Mütter führen. Sie müssten sich künftig zwangsweise noch zusätzlich von einer Adoptionsfachstelle beraten lassen, wenn die nicht-leibliche Mutter das Kind der Partnerin adoptiert.
Zwei-Mütter-Familien sind gegenüber heterosexuellen Paaren ohnehin benachteiligt, weil auch ein in die Beziehung geborenes Kind von der nicht-leiblichen Mutter als Stiefkind adoptiert werden und sie die entsprechenden Prüfungen durchlaufen muss.
Das Adoptions-Hilfegesetz sichert Adoptiveltern einen Rechtsanspruch auf Beratung zu, fördert die offene Adoption mit Kontakten zwischen Adoptiveltern und Herkunftsfamilie des Kindes und verbietet Auslandsadoptionen, die nicht durch Fachstellen vermittelt werden.
Einigkeit besteht auch bei den Kritikern darüber, dass das Gesetz den Kinderschutz bei Adoptionen verbessert und den Handel mit Kindern erschwert.
Statistisch gesehen werden in Deutschland jeden Tag zehn Kinder adoptiert, wobei ein kleiner Teil aus dem Ausland kommt. Rund ein Drittel dieser Adoptionen läuft ohne Begleitung von Fachstellen ab. epd/nd
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