Rechtsschutz: So ist der Ablauf
Wer gegen seinen Vermieter gerichtlich vorgehen möchte, sollte zuerst eine Rechtsberatung des Berliner Mietervereins (BMV) aufsuchen. Dort wird geprüft, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Man muss seit mindestens drei Monaten Mitglied sein und darf keine Zahlungsrückstände bei den Mitgliedsbeiträgen haben.
Es wird geprüft, ob es einen ernsthaften Versuch einer außergerichtlichen Einigung gegeben hat. Auch eine erste Bewertung der Erfolgsaussichten wird vorgenommen. Anschließend schickt der BMV eine Kostendeckungsanfrage an die Versicherung.
Der BMV hat Listen mit empfehlenswerten Anwälten, mit denen er zusammenarbeitet. Diese haben den großen Vorteil, dass es sich um Mietrechtsexperten handelt, die stets auf dem neuesten Stand bezüglich der Rechtsprechung und der Gesetze sind. Außerdem sind sie mit der Arbeitsweise der Versicherung vertraut und wissen, was bei der Abwicklung zu beachten ist.
Man kann aber auch einen Anwalt seiner Wahl nehmen. Nur eins sollte man nicht tun: den erstbesten Juristen aus dem Internet oder aus dem Bekanntenkreis wählen. Wer sich auf Familienrecht oder Arbeitsrecht spezialisiert hat, ist keine große Hilfe bei Mietrechtsstreitigkeiten.
Wichtig: Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf Prozesskosten. Vorprozessuale Beratung oder außergerichtlichen Schriftverkehr führt der Berliner Mieterverein durch. Entsprechende Tätigkeiten durch externe Rechtsanwälte sind nicht abgedeckt. Die Versicherung trägt Schäden pro Versicherungsfall bis zu 25 000 Euro. Dies ist in der Regel völlig ausreichend. Es werden nur Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern übernommen, nicht jedoch Klagen gegen den Untermieter, gegen Nachbarn oder gegen das Jobcenter.
Übrigens muss man - anders als bei vielen Rechtsschutzversicherungen - nicht befürchten, gekündigt zu werden, wenn man sie mehrmals im Jahr in Anspruch nimmt. Da es sich um eine Gruppenmitgliedschaft des BMV handelt, sind Kündigungen einzelner Personen nicht möglich.
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