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Rückendeckung für den Fall der Fälle

Rechtsschutz für Mieter (Teil 2 und Schluss)

  • Birgit Leiß
  • Lesedauer: 4 Min.

Die DMB Rechtsschutzversicherung schützt vor finanziellen Risiken bei Auseinandersetzungen vor Gericht. Neben der Beratung ist die Prozesskostenversicherung eine wichtige Serviceleistung des Berliner Mietervereins. Die Gewissheit, seine Rechte erforderlichenfalls vor Gericht durchsetzen zu können, ohne sich Sorgen um die finanziellen Lasten zu machen, ist beruhigend und führt außerdem dazu, dass man einer juristischen Auseinandersetzung selbstbewusster gegenübertreten kann. Doch was tun, wenn die Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten nicht übernimmt, etwa weil die obligatorische dreimonatige Wartefrist noch nicht abgelaufen ist? Auch in solchen Fällen muss man die Flinte nicht gleich ins Korn werfen.

Prozesskostenaufteilung im Falle des Vergleichs

Noch ein Wort zum Thema Vergleich: Gerade rechtsschutzversicherte Mieter wären oft sofort mit einem Vergleich einverstanden, auch wenn er ihnen sämtliche Prozesskosten aufbürdet, wenn die Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernähme. Doch die Kostenaufteilung muss immer dem Verhältnis des gegenseitigen Obsiegens beziehungsweise Unterliegens entsprechen, also etwa »halbe-halbe« oder »zwei Drittel zu einem Drittel«.

In sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Versicherung eine Deckungszusage unter Vorbehalt stellt. Wenn ein Mieter beispielsweise wegen Handgreiflichkeiten gegen den Vermieter verklagt wird und es sich herausstellt, dass entgegen seiner Darstellung tatsächlich ein strafbares Handeln seinerseits vorliegt, kann die Versicherung Rückforderungsansprüche bezüglich der Kosten geltend machen.

Mangelnde Erfolgsaussichten sind nach Angaben von Jessica Jonas vom Vorstand der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG nur bei fünf Prozent der abgewiesenen Kostenübernahmen der Ablehnungsgrund. In den meisten Fällen scheitert es an der Wartezeit oder Vorvertraglichkeit. Wer rechtzeitig in den Mieterverein eintritt, muss sich keine Sorgen machen. 2018 gab es 2535 Schadensmeldungen durch Mitglieder des BMV, das entspricht im Verhältnis zu seiner Gesamtmitgliederzahl 1,2 Prozent. Diese Zahl ist in den vergangenen zehn Jahren leicht gesunken: 2010 lag sie noch bei 2 Prozent der Mitglieder.

Wer mit der Entscheidung des Versicherers, eine Kostendeckung abzulehnen, nicht einverstanden ist, kann sich direkt an Isabell Pohl wenden. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Versicherungsombudsmann einzuschalten. Die Beschwerde sollte innerhalb von acht Wochen eingereicht werden. Das Verfahren ist für die Mitglieder kostenfrei.

Was ist zu tun, wenn die Ablehnung unumstößlich ist? Erste Möglichkeit: Prozesskostenhilfe beantragen. Wer nur wenig Einkommen hat, kann sich Anwalt und Gerichtskosten von der Staatskasse bezahlen lassen. Der Nachteil: Verliert man den Prozess, muss man in jedem Fall die Anwaltskosten des Gegners bezahlen.

»LegalTech« - Hilfe auf Provisionsbasis

Zweite Möglichkeit: ein sogenannter Prozessfinanzierer. »Klagen ohne Risiko« bewerben solche Unternehmen ihre Dienstleistung. Sie treten wie ein Inkassounternehmen auf und fordern bestimmte finanzielle Ansprüche ein. Im Erfolgsfall behalten sie einen Teil davon als Provision. Dafür werden sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernommen.

Es gibt sie in Deutschland seit Ende der 1990er Jahre. Als erster trat die FORIS AG auf den Markt. Allerdings hat man es dort hauptsächlich auf lukrative Fälle mit Streitwerten von 100 000 Euro an aufwärts abgesehen.

Für Mieter dürfte vor allem die Firma Lexfox mit ihrem Internetportal wenigermiete.de interessant sein. Rechtsanwalt Daniel Halmer gründete das Unternehmen kurz nach der Einführung der Mietpreisbremse 2016: »Es hat mich geärgert, dass viele Vermieter gegen die Regelung verstoßen und es ausnutzen, dass sich Mieter häufig keinen Rechtsstreit leisten können.« Mittlerweile hat man das Geschäftsfeld erweitert und übernimmt auch Verfahren wegen Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Entschädigung bei Auszug und so weiter.

Bei wenigermiete.de handelt es sich um ein sogenanntes LegalTech(»Legal Technology«)-Unternehmen, das heißt, die juristischen Arbeitsprozesse dort sind hochgradig automatisiert und damit effizienter und kostengünstiger. »Betriebskostenabrechnungen übernehmen wir derzeit noch nicht, das ist recht kleinteilig, und es geht um vergleichsweise wenig Geld«, räumt Halmer offen ein.

Eine individuelle Rechtsberatung findet nicht statt. Man schickt seine Unterlagen online ein. Daher sieht man den Mieterverein auch nicht als Konkurrenz: »Wir würden gern mit den Mietervereinen kooperieren. Wir selber sind ausschließlich auf die Online-Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen spezialisiert«, so Halmer. Nach eigenen Angaben vertritt das Unternehmen mehrere 1000 Mieter deutschlandweit. Die Erfolgsquote liege bei 80 Prozent, bei Mieterhöhungen bei 90 Prozent.

Die Stiftung Warentest hält wenigermiete.de für empfehlenswert. Inzwischen hat auch der Bundesgerichtshof das Geschäftsmodell bestätigt. Strittig war, ob das Unternehmen eine - ausschließlich Rechtsanwälten vorbehaltene - Rechtsdienstleistung anbietet. Doch der BGH hat entschieden, dass es sich um eine Inkassodienstleistung handelt (BGH vom 27. November 2019, Az. VIII ZR 285/18).

»Für nicht rechtsschutzversicherte Mieter ist das eine Möglichkeit, um Mietsenkungsansprüche durchzusetzen«, findet Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Allerdings ist die persönliche Beratung von wesentlicher Bedeutung für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Da helfen LegalTech-Unternehmen nicht.

Unlängst erstritt wenigermiete.de für einen Neuköllner Mieter eine Mietsenkung von 2650 Euro pro Jahr. Davon wird die Ersparnis von vier Monaten als Honorar einbehalten. Mitglieder des Mietervereins können dagegen die komplette Rückerstattungssumme einstreichen. Ein Grund mehr, rechtzeitig in den Mieterverein einzutreten.

Aus: MieterMagazin 6+7/2020

Teil 1 siehe nd-ratgeber vom 22. Juli 2020.

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