Kein Rosinenpicken bei der vorzeitigen Rente

Urteil des Bundessozialgerichts

  • Lesedauer: 2 Min.

Gesetzlich Versicherte können demnach keine Vorteile aus unterschiedlichen gesetzlichen Renten nutzen, wie aus dem Urteil des BSG vom 17. Juni 2020 (Az. B 5 R 2/19 R) hervorgeht.

Gehen gesetzlich Versicherte nach einer 35-jährigen Versichertenzeit ab dem Alter von 62 mit Abschlägen in Rente, können sie wegen der Einführung einer abschlagfreien Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte keine höheren Altersbezüge beanspruchen, so das BSG.

Waisenrente in Corona-Zeiten
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt bekanntlich auch Renten an Hinterbliebene, unter anderem an Halb- oder Vollwaise. Allein die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg zahlt über 13 000 jungen Menschen eine monatliche Waisenrente.

Eine Waisenrente wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Sie kann bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden, und zwar unter anderem für den Fall, dass sich der oder die Waise bis dahin noch in Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung befindet oder einen freiwilligen Dienst macht.

Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen den einzelnen Abschnitten sind dabei unproblematisch.

Durch die Corona-Pandemie konnten die Ausbildungen zum Teil nicht angetreten werden oder ihr Beginn verschob sich. Das hätte manche Empfänger von Waisenrenten mit Blick auf die Vier-Monats-Frist in Schwierigkeiten bringen können. Mit dem »Sozialschutz-Paket II« hat der Gesetzgeber Ende Mai 2020 klargestellt, dass ihnen daraus kein Nachteil entstehen darf. Das erfolgt automatisch, wer eine Waisenrente erhält, muss sich also um nichts kümmern. DRV/nd

Für die um drei Jahre vorverlegte Rente sind 10,8 Prozent Abschlag rechtens

Im verhandelten Streitfall nahm der Kläger nach seiner Altersteilzeit eine Rente für langjährige Versicherte in Anspruch, die nach einer Beitragszeit von 35 Jahren möglich ist. Dann ist eine Rente bereits mit 62 Jahren möglich, allerdings mit Abschlägen. Für jeden Monat, für den ein Versicherter vorzeitig in den Ruhestand geht, fällt die Rente um 0,3 Prozent geringer aus. Der Kläger musste damit für seinen um drei Jahre vorverlegten Rentenbeginn mit einem dauerhaften Rentenabschlag von 10,8 Prozent rechnen.

Das sei jedoch zu hoch, meinte der klagende Rentner. Seine Begründung: Er habe auch die 45-jährige Wartezeit für eine ebenfalls beantragte abschlagfreie Rente für besonders langjährige Versicherte erfüllt. Weil er bereits mit 62 in Rente gegangen sei, dürften sich die Abschläge nur bis zum Alter von 63 berechnen. Denn dann hätte er ja schon eine abschlagfreie Rente erhalten können, so seine weitere Argumentation vor den BSG-Richtern.

Doch die Rentenabschläge sind korrekt berechnet worden, urteilte das Bundessozialgericht. Bei einer Rente ab 62 Jahren für langjährig Versicherte würden allein deren Regeln gelten. Danach hänge die Höhe der Abschläge von der Zeit des vorverlegten Rentenbeginns ab. Maßstab sei hier das 65. Lebensjahr. Der Kläger könne auch nicht mehr ab 63 zu einer abschlagfreien Rente für besonders langjährig Versicherte wechseln.

Der 5. BSG-Senat schloss sich dem BSG-Urteil von 2019 an

Der 5. Senat des Bundessozialgerichts schloss sich mit dem aktuellen Urteil einem vergleichbaren Urteil des 13. BSG-Senats vom Dezember 2019 (Az. B 13 R 7/19 R) an. epd/nd

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -