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Im Prozess zum Mordfall Walter Lübcke versuchen Richter und Staatsanwalt Informationen über mögliche Mitwisser zu erlangen

  • Johanna Treblin, Frankfurt am Main
  • Lesedauer: 3 Min.

Immer wieder S. Bei jeder Befragung von Stephan Ernst, der angeklagt ist, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke getötet zu haben, kommen mehr Treffen zutage, bei denen er dem Neonazi begegnet ist. Am Montag gibt er vor Gericht an, zweimal mit ihm auf Demonstrationen. Einmal seien sie zusammen mit Markus H., dem Mitangeklagten, hingefahren, ein anderes Mal hätten sie sich vor Ort getroffen.

Eine »gemeinsame Basis«, nach der Oberstaatsanwalt Dieter Killmer Ernst am Montag fragte, habe es aber nicht gegeben. Viel miteinander gesprochen hätten sie nicht, S. sei grundsätzlich »sehr, sehr ruhig« gewesen, teilte Ernst mit. H. und S. seien befreundet gewesen. H. habe zudem Ernst den Threema-Kontakt von S. gegeben, ein verschlüsseltes Chatprogramm. Sie nahmen Kontakt auf, doch dabei sei es geblieben. Irgendwann habe S. Ernst lediglich kontaktiert und ihn gebeten, etwas für ihn zu fräsen, womit er für sein Studium oder einen Lehrgang Messungen vornehmen wollte. Doch ist das alles? Mit S. will sich jedenfalls auch der Lübcke-Untersuchungsausschuss im hessischen Parlament befassen. Laut Linke-Innenpolitiker Hermann Schaus wurden seine Verfassungsschutzakten angefordert.

Nachdem Stephan Ernst zwei Geständnisse widerrufen hat und mehrere Details, die er zuvor sehr genau geschildert hatte, nun als »ausgedacht« darstellt, ist es schwierig, ihm zu glauben. Einige Punkte, die er in der richterlichen Befragung am Montag nennt, passen zu Beweismitteln. So zum Beispiel Schilderungen von NS-Devotionalien, die Markus H. in seinem Haus haben soll, Waffen, Munition, eine kleine Metallfigur, die ihren Arm zum Hitlergruß hebt. Darunter ist auch ein besonderes Stück: eine original Zyklon-B-Dose, die H. als Stiftehalter nutzt. H. habe einen Fetisch für Utensilien aus dem Dritten Reich, sagt Ernst. Richter Christoph Koller stellt klar, dass es sich bei einer Giftdose nicht um »normale« NS-Devotionalien handele, sondern um ein »Tatmittel«. Ernst gibt weiter an, H. habe in Bezug auf die Shoa gesagt, dass das alles »übertrieben« sei und »nicht stimme«. Als Ernst H. zudem als »Reichsbürger« beschreibt, lacht H. im Gericht auf.

Auch über seinen ehemaligen Anwalt Dirk Waldschmidt macht Ernst weitere Angaben. Er habe ihn im Gefängnis kontaktiert und ihm gesagt, er habe »einen Tipp bekommen« und sich deshalb bei ihm gemeldet. Am Telefon hätte er ihm gesagt: »Ich werde mich um Sie kümmern, bevor ein BRD-Anwalt Sie in die Finger bekommt.« Schon in vorherigen Einlassungen hatte Ernst gesagt, dass Waldschmidt, ein bekannter rechter Szene-Anwalt, wenig von den staatlichen Organen halte. Waldschmidt habe ihn auch nach Stanley R. gefragt - der als führendes Mitglied der mittlerweile verbotenen rechtsterroristischen Gruppe »Combat 18« in Deutschland gilt - , ob er selbst Mitglied von Combat 18 sei und was er über Schießübungen in Tschechien wisse. Inhaltlich führte Ernst das nicht weiter aus und wurde dazu auch nicht befragt.

Waldschmidt verspricht Ernst beim ersten Gespräch in der JVA Kassel, »Unterstützer« würden sich um seine Familie kümmern und sein Haus abbezahlen. Bei einem späteren Treffen sagt Waldschmidt Ernst zufolge, ob es tatsächlich eine Unterstützung gebe, hänge davon ab, »welche Leute das Sagen haben«. Später zieht Waldschmidt per Brief zurück: Er könne ihm nicht helfen.

Die Richter und später der Staatsanwalt versuchen, Widersprüche aus den verschiedenen Einlassungen aufzuklären. Das gelingt manchmal, aber nicht immer. Am Donnerstag soll die Befragung durch die Generalbundesanwaltschaft weitergehen, anschließend können die Nebenklagevertreter Fragen stellen.

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