Racial-Profiling-Petition fehlen noch Unterschriften

Unterzeichner wollen eine Studie zur Untersuchung rassistischer Polizeikontrollen durch die Polizei

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 3 Min.

Reisen, Parks, Bars – was für viele weiße Menschen in Deutschland Orte der Entspannung sind, ist für viele Schwarze Menschen und People of Color mit Stress verbunden. Denn gerade an diesen Orten findet oftmals Racial Profiling statt. Damit ist gemeint, dass Menschen aufgrund ihrer äußeren Erscheinung – und nicht aufgrund eines Tatverdachts – von der Polizei kontrolliert werden.

Noch bis zum 20. August läuft eine Petition an den Bundestag, die eine Untersuchung zu Racial Profiling in der Polizei fordert. Am Freitagmorgen hatte sie rund 25.000 Unterschriften. Für eine Beratung im Petitionsausschuss des Bundestages müssen bis zum Ende der Zeichnungsfrist in sechs Tagen mindestens 50.000 erreicht werden. In den letzten Tagen stieg die Zahl der Unterzeichner schnell.

»Grad im Zug kamen 2 Polizisten & fragen nach meinem Ausweis, ich frage, seit wann’s denn Grenzkontrollen gibt & wonach sie diese Kontrollen richten. Sie sagen, dass sie diese «stichprobenartig im ganzen Zug» durchführen & kontrollieren nach mir nur noch 2 weitere PoCs im Abteil«, schrieb etwa die Rapperin Lady Bitch Ray vor Kurzem auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

Erfahrungsberichte dieser Art kursieren immer wieder in den sozialen Medien. Und auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) zeigte sich wiederholt »besorgt« angesichts der Häufigkeit, mit der diese Praxis in Deutschland Anwendung findet. Sie empfahl Deutschland Ende 2019, eine Studie zu Racial Profiling durchzuführen. Doch Innenminister Horst Seehofer (CSU) sagte im Juli die bereits geplante Studie ab. Er sehe »keinen Bedarf« für eine solche Untersuchung. »Weder die Polizeigesetze des Bundes noch die einschlägigen Vorschriften und Erlasse erlauben eine solche Ungleichbehandlung von Personen«, so Seehofer.

Das ist zwar auf den ersten Blick nicht falsch, die Verfassung verbietet das tatsächlich. Allerdings gibt es davon zahlreiche Ausnahmen, etwa Grenzgebiete und die sogenannten »kriminalitätsbelasteten Orte«. Dazu zählt in Berlin zum Beispiel der Görlitzer Park oder der Alexanderplatz. Dort kann die Polizei Menschen ohne jeden Verdacht auf eine Straftat oder Ähnliches kontrollieren. In der Realität sieht das häufig so aus: Im Görlitzer Park gibt es Schwarze Drogendealer, also kontrolliert die Polizei Schwarze Männer im Görlitzer Park. Das ist dann zwar verfassungsrechtlich bedenklich, gesetzlich aber erlaubt.

Der ehemalige Kriminalhauptkommissar Thomas Müller erklärte jüngst im »Spiegel«, dass diese beschriebene Denkweise bei der Polizei sehr verbreitet sei, er selbst habe früher so gehandelt. Doch das sei keine Grundlage für eine Kontrolle. Die ECRI empfiehlt in ihrem Bericht deshalb auch die Einführung eines »Standards für einen begründeten Verdacht« für eine Identitätskontrolle.

Zivilgesellschaftliche Initiativen wie die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) fordern seit Jahrzehnten die Untersuchung von Racial Profiling. Denn diese Praxis spaltet – so Biplab Basu von KOP – auf lange Sicht die Gesellschaft, indem sie »rassistische Vorstellungen über 'uns' und die 'kriminellen Anderen'« bestätige. Und »die fehlende Datenlage«, so sagte Karen Taylor von »Each One Teach One« gegenüber »nd« »macht ein systematisches Eingreifen unmöglich«.

Doch ob es eine systematische Untersuchung von Racial Profiling – und damit auch Veränderung dieser Kontrollen - in Deutschland demnächst geben wird, ist nicht absehbar. Am Freitagmorgen fehlten für eine Berücksichtigung der Petition noch rund 25.000 Mitzeichnende.

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