Mehr als 100 Verletzte bei antifaschistischen Protest gegen Nazi-Aufmarsch

Linke bezeichnet Vorgehen der Polizei gegen Demonstranten als »vollkommen überzogen«

  • Lesedauer: 2 Min.

Ingelheim. Am Rande einer Kundgebung ist es am Samstag im rheinland-pfälzischen Ingelheim zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei gekommen. Beamte hätten auch zu Schlagstock und Pfefferspray gegriffen, teilte die Polizei am Sonntag mit. Sie war mit rund 500 Kräften im Einsatz, um 24 Teilnehmer einer Kundgebung der neonazistischen Partei Die Rechte und mehrere hundert antifaschistische Gegendemonstranten zu trennen. In Rheinland-Pfalz wird Die Rechte vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft.

Erste Auseinandersetzungen gab es nach Polizeiangaben bereits am Bahnhof, weil Gegendemonstranten versucht hätten, die Versammlung der Neonazis zu blockieren. Später hätten an die 200 Menschen Absperrungen durchbrechen wollen. Die Polizei setzte mehrere Demonstranten zeitweise fest. Es seien Platzverweise erteilt und Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Beleidigung sowie versuchter Körperverletzung eingeleitet worden. Die Partei Die Rechte habe zudem gegen Corona-Auflagen verstoßen.

Die rheinland-pfälzische Linke bezeichnete das Vorgehen der Polizei am Sonntag als »vollkommen überzogen« und forderte die Landesregierung auf, den Einsatz zu überprüfen. Nach Angaben der Partei, die nicht im Landtag vertreten ist, gab es rund 100 verletzte Gegendemonstranten. Die Polizei machte dazu keine Angaben. Die Sanitätsgruppe Süd-West erklärte, sie musste insgesamt 116 Verletzte versorgen, die Meisten aufgrund des Einsatzes von Pfefferspray. »Bemerkenswert« sei laut einer Mitteilung der Gruppe zudem die »hohe Zahl von Panikattacken« gewesen.

Aufgerufen zu der Gegendemonstration hatten unter anderem die Vereine »Rheinhessen gegen Rechts« und »In-Rage« sowie ein Bündnis »Ingelheim gegen Rassismus und Gewalt«.

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatte erst am Freitag das von der Stadt Ingelheim verhängte Verbot des Rechten-Aufmarschs für unzulässig erklärt und die Veranstaltung zu Ehren des im August 1987 verstorbenen Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß unter Auflagen erlaubt (AZ: 7 B 10947/20.OVG). Lieder, Sprechchöre und Transparente, die den nationalsozialistischen Kriegsverbrecher glorifizieren, wurden allerdings untersagt. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Mainz den Aufmarsch unter Auflagen zugelassen. Agenturen/nd

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