Gesundheits-Informationen auf dem Smartphone

Elektronische Patientenakte (ePA) ab 1. Januar 2021

  • Lesedauer: 3 Min.

Gesundheitsinformationen auf dem Smartphone - die Digitalisierung des Gesundheitswesens soll ganz grundlegend vorankommen. Ab 1. Januar 2021 soll eine elektronische Patientenakte (ePA) als freiwilliges Angebot für alle Versicherten starten. Dazu hat der Bundestag Anfang Juli die Regeln beschlossen.

Die E-Akte werde nicht sofort in allen Anwendungen perfekt sein, so der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Aber die E-Akte soll dafür sorgen, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen ankomme. Dafür sei nach jahrelangem Gezerre um die elektronische Gesundheitskarte mehr Tempo nötig.

Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte
Die Krankenkassen müssen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten. Die Patienten sollen ab 2022 einen Anspruch darauf haben, dass Ärzte die Patientendaten dort eintragen.

Welche Daten sollen auf der e-Patientenakte gespeichert werden?

Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenaufnahmen auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder oder das Zahn-Bonusheft.

Wie wird der Daten-Zugriff geregelt?

Jeder gesetzliche Versicherte entscheidet selbst, ob er seine Daten digital erfassen lässt. Ab 2022 haben die Patienten die Möglichkeit, in jedem Einzelfall festzulegen, wer was zu sehen bekommt.

Welche technischen Möglichkeiten der Datenverwaltung soll es geben?

Jeder Patient soll seine Patientenakte per Tablet oder per Smartphone verwalten können. Wer dies nicht kann oder will, soll dies auch in der Filiale seiner Krankenkasse vor Ort machen können.

Was geschieht bei einem Kassenwechsel?

Ab 2022 sollen die Versicherten beim Wechsel zu einer anderen Kasse ihre Daten mitnehmen können.

Werden in der Akte auch die elektronischen Rezepte erfasst?

Nein. Dafür soll es eine zusätzliche App geben, mit denen sich die E-Rezepte aufs Smartphone laden lassen. Der Patient kann diese dann in einer Apotheke vor Ort oder einer Online-Apotheke einlösen. Auch Überweisungen sollen elektronisch übermittelt werden können.

Werden die Daten der Forschung zur Verfügung gestellt?

Dies soll ab 2023 möglich sein, wenn es der Patient will.

Wie wird der Datenschutz geregelt?

Arzt, Krankenhäuser und Apotheker sind dafür verantwortlich, dass die Daten aus der elektronischen Patientenakte nicht in falsche Hände geraten. Die App-Betreiber müssen Störungen und Sicherheitsmängel unverzüglich melden. Tun sie das nicht ordnungsgemäß, droht ihnen ein saftiges Bußgeld. dpa/nd

Das Gesetz schreibt den Anspruch für Patienten fest, dass E-Akten auch mit Inhalten gefüllt werden - und schrittweise mehr und mehr Funktionen bekommen. Neben Befunden, Arztbriefen und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können. Versicherte sollen bei einem Krankenkassenwechsel auch ihre digitalen Daten mitnehmen können. In Kraft treten soll das Gesetz voraussichtlich im Herbst.

Beim Datenschutz gilt: Die Versicherten entscheiden, was in ihrer E-Akte gespeichert wird und was sie wieder löschen wollen. Sie bestimmen, wer auf Daten zugreifen darf - allerdings noch nicht sofort zum Start. Erst ab 1. Januar 2022 ist die Möglichkeit vorgesehen, auch für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt es sehen kann. Dann soll es möglich sein, dass ein Mediziner zwar generell auf die ePA zugreifen darf, aber bestimmte Befunde nicht angezeigt bekommt.

Kritiker warnen, weil die »unausgereifte« E-Akte die Akzeptanz des ganzen Projekts gefährde. Wozu braucht ein Orthopäde Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch? Wozu benötigt eine Augenärztin Informationen über eine Psychotherapie? Die ePA, so die Kritiker, sei vorerst eine »ungeordnete Sammlung elektronischer Dokumente«.

Der Datenschutz werde »auf höchstem Niveau« gesichert, verspricht der Bundesgesundheitsminister. Die Daten kämen auf deutsche Server. Solche Angebote sollten eben nicht nur Internetkonzerne wie Apple oder Google machen. Für den Schutz verarbeiteter Daten soll laut Gesetz jeder Beteiligte vom Arzt über Kliniken bis zu Apotheken direkt verantwortlich sein.

Betreiber innerhalb der Datenautobahn müssen Störungen und Sicherheitsmängel sofort melden. Bei Versäumnissen drohen bis zu 300 000 Euro Bußgeld. Versicherte sollen ab 2023 einwilligen können, Daten verschlüsselt der medizinischen Forschung bereitzustellen. Um die Mediziner zum Mitziehen bei der E-Akte zu ermuntern, sollen Anreize kommen: Wenn Ärzte und Kliniken sie erstmals mit Dokumenten füllen, bekommen sie zehn Euro. Geplant ist auch eine App, mit der man sich E-Rezepte aufs Smartphone laden und in Apotheken einlösen kann.

Alternativ möglich sein soll ein gedruckter Strichcode auf Papier. Das Rezept geht dann trotzdem digital an die Apotheke. Auch Überweisungen zu einem Facharzt sollen elektronisch übermittelbar werden. dpa/nd

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