Karlsruhe macht den Deckel zu

Bundesverfassungsgericht: Containern darf strafbar bleiben

Neben Supermärkten recken sich zuweilen hohe und stacheldrahtbewährte Zäune in den Himmel. Geschützt wird damit zumeist nicht etwa gelagerte Ware, sondern: Müll. Oder zumindest das, was dazu erklärt wird. Denn in Containern und Tonnen landet nicht etwa nur Kaputtes oder Ungenießbares, ein Gutteil dessen, was da entsorgt wird, sind einwandfreie Lebensmittel. Damit Menschen, die diese Verschwendung für einen Frevel halten, nicht an diesen «Müll» herankommen, sind zum einen Zäune und Stacheldraht da, und zum anderen Gesetze. Nach denen ist das Containern, also das Retten von Lebensmitteln, strafbar - und bleibt es vorerst auch.

Zwei Studentinnen, die wegen Diebstahls gerichtlich belangt worden waren, weil sie containerten, sind mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die höchsten deutschen Richter nahmen diese nicht zur Entscheidung an und kommen in ihrer Begründung zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber «das zivilrechtliche Eigentum grundsätzlich auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen» dürfe.

Weiter führen die Richter aus, dass gegen die Beweisführung der Fachgerichte nichts einzuwenden sei. Diese hatten unter anderem darauf verwiesen, dass der auf dem Gelände des Supermarktes abgestellte Container verschlossen gewesen sei und die Abfälle zur Übergabe an ein spezialisiertes Entsorgungsunternehmen bereitgestanden hätten. Daraus sei zu schließen, dass das Unternehmen weiterhin Eigentümer der Abfälle habe bleiben wollen. Zudem habe der Eigentümer die Lebensmittel bewusst durch den Abfallentsorger vernichten lassen wollen, «um etwaige Haftungsrisiken beim Verzehr der teils abgelaufenen und möglicherweise auch verdorbenen Ware auszuschließen». Bereits das Interesse des Eigentümers daran, rechtliche Streitigkeiten auszuschließen, sei im Rahmen der im Grundgesetz gewährleisteten Eigentumsfreiheit zu akzeptieren. Im Übrigen gebe es im Straf- und Strafprozessrecht hinreichende Möglichkeiten, «im Einzelfall der geringen Schuld des Täters Rechnung zu tragen».

Die beiden Studentinnen hatten, aus Protest gegen Verschwendung, Lebensmittel aus einem verschlossenen Supermarkt-Müllcontainer gerettet und waren dafür vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen Diebstahls zu jeweils acht Sozialstunden und einer Geldstrafe von 225 Euro auf Bewährung verurteilt worden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte das Urteil bestätigt.

Mit seiner jetzigen Entscheidung hätten der Karlsruher Richter «eine große Chance vertan, im Kampf gegen Ressourcenverschwendung und Verfolgung von Bagatelldelikten ein Zeichen zu setzen», findet Niema Movassat, verfassungspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag. «Auf der Strafbarkeit des Diebstahls wirtschaftlich wertloser Lebensmittel zu beharren, ist insbesondere in Zeiten der Klimakrise absurd. Unmengen an Ressourcen fließen in die Produktion von Lebensmitteln, nur damit jährlich Millionen Tonnen im Müll landen», so Movassat. Die Linke fordere schon lange, das Containern zu entkriminalisieren.«

Renate Künast, Sprecherin für Ernährungspolitik der Grünen im Bundestag, fordert, die Bundesregierung müsse »hier endlich tätig werden, damit Menschen, die Lebensmittel aus dem Müll retten, nicht bestraft werden.« Der »ethische und rechtliche Widerspruch zwischen dem Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung einerseits und der Kriminalisierung des Containerns andererseits« müsse aufgelöst werden. »Angesetzt werden muss ganz am Anfang der Verursacherkette«, so Künast. Die Überproduktion in der Landwirtschaft sei mit dafür verantwortlich, dass Lebensmittel weggeworfen werden. Deshalb müsse »das Produzieren von Übermengen eingedämmt und Qualität gefördert werden, statt Verschwendung zu produzieren.«

Boris Burghardt, Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die beiden Beschwerdeführerinnen bei ihrem Anliegen in Karlsruhe unterstützt hatte, sagte, die Entscheidung zeige, dass die Politik endlich tätig werden müsse. »Es widerspricht dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Lebensmittelverschwendung zu stoppen. dass Menschen bestraft werden, die genießbare Nahrung vor der Entsorgung bewahren«, so Burghardt. Dass die Bundesregierung die Lebensmittelverschwendung gesetzlich beenden und damit Containern überflüssig machen könnte, habe auch das Gericht mehrfach in seiner Entscheidung betont. Mit Agenturen

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