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Späte Kritik an der Parlamentsarmee

Der verurteilte Kompaniechef der rechtsradikalen KSK-Kompanie meldet sich zu Wort

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 4 Min.

Pascal D. ist nach den Vorfällen am Abend seiner Verabschiedung als Kompaniechef 2017 mittlerweile rechtskräftig zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Party, die an ein mittelalterliches Gelage erinnerte, mündete nach einem martialischen Schweinskopfwerfen in das Zeigen des Hitlergrußes bei Rechtsrockmusik im Fackelschein.

Die gemeinsamen Kriegserlebnisse in Afghanistan seien der Grund für die rechtsradikalen Ausfälle an diesem Abend gewesen, an die sich Pascal D. allerdings aufgrund von Alkoholkonsum gar nicht mehr erinnern könne. Im Kern ist das die Argumentation, die der ehemalige Chef der mittlerweile wegen rechtsradikaler Vorfälle aufgelösten zweiten Kompanie des Kommandos Spezialkräfte jetzt in einem Brief äußert, der am 11. August 2020 an die Wehrbeauftragte Eva Högl (SPD) ging.

Der ehemalige Elitekämpfer wartet momentan darauf, dass die Truppe ein Verfahren gegen ihn eröffnet. Rechtsradikal sei er nicht. Den Strafbefehl habe er nur akzeptiert, damit seine Kameraden nicht ihre schutzbedürftigen Identitäten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens offenlegen müssten.

Wehrbeauftragte Högl hat den Brief an das Verteidigungsministerium weitergeleitet. Dieser enthält auch eine Reihe von Anschuldigungen, die politisch brisant sind, sowie eine Liste an Personen, die im Rahmen von Besuchsreisen Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen erhalten haben soll.

Pascal D. beschreibt die Einsatzbedingungen in Afghanistan und erhebt schwere Vorwürfe in Richtung der politisch verantwortlichen Führung. Die afghanischen Partner seien in Korruption, Menschenhandel und auch in Drogengeschäfte verstrickt. Kindesmissbrauch werde geduldet, ohne die verantwortlichen afghanischen Sicherheitskräfte zur Rechenschaft zu ziehen. All das bliebe nach Aussagen von Pascal D. »völlig folgenlos«.

Der ehemalige Elitekämpfer benennt Vorfälle, bei denen Verdächtige ohne Wasser und Nahrung in sengender Hitze für 48 Stunden in mobile Toiletten eingesperrt worden seien oder man ihnen »gleich die Fingernägel brutal herauszog«, berichtet die dpa, der das Schreiben vorliegt. Eine Erklärung, warum Pascal D. erst jetzt diese Vorfälle benennt, die sich bereits in den Jahren 2011 und 2012 zugetragen haben sollen, liefert das Schreiben jedoch nicht. Es dürfte nun auch zu klären sein, wie der als Disziplinarvorgesetzter tätig gewesene Soldat derartige Menschenrechtsverletzungen und Folter im weiteren behandelt hat. Pascal D. sei durch diese Erlebnisse, zu denen unter anderem der Tod eines ihm unterstellten Soldaten im Mai 2013 gehört, bis heute zutiefst belastet und auch erkrankt. Pascal D. droht nach der Annahme des zivilen Strafbefehls weiterhin die Entlassung aus der Bundeswehr. Das zuständige Truppendienstgericht hat aber bisher kein Verfahren eröffnet.

Mit einem weiteren KSK-Soldaten, Oberstleutnant Daniel K., befasste sich das Verwaltungsgericht Sigmaringen und verfügte nun, dass die Bundeswehr den Soldaten zunächst weiter beschäftigen muss. Das Verteidigungsministerium hat gegen diese Entscheidung bereits Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg eingelegt und hält sich mit weiteren Angaben aufgrund des laufenden Verfahrens zurück.

Auch Daniel K. ist medienwirksam in Erscheinung getreten. Noch im Dienstgrad eines Hauptmanns, hatte er 2007 an den damaligen Sprecher des Arbeitskreises »Darmstädter Signal«, Jürgen Rose, einen Drohbrief verfasst. So sei Rose, der damals noch aktiver Bundeswehroffizier und gleichzeitig Sprecher der linksgerichteten Arbeitsgruppe gewesen ist, als »Feind im Innern« anzusehen. Der damalige Elitekämpfer kündigte an, er wolle sein »Handeln danach ausrichten, diesen Feind im Schwerpunkt zu zerschlagen«. Dienstrechtlich blieben diese Äußerungen zunächst ohne Konsequenzen.

Das Verteidigungsministerium setzt derzeit die von Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) ausgegebene Null-Toleranz-Linie gegen Rechtsextremismus um. Der gerichtsverwertbare Nachweis einer rechtsextremistischen Gesinnung stellt das Ministerium dabei vor deutliche Hürden.

Im Fall des Oberstleutnants Marcel Bohnert, der lange Zeit als Leiter Social Media der Bundeswehr in der Öffentlichkeit auftrat, gingen nach nd-Informationen nun weitere Hinweise auf mutmaßlich unvereinbares Verhalten ein. Bohnert hatte beteuert, eher versehentlich »Gefällt Mir«-Bekundungen an rechten Inhalten hinterlassen zu haben. Wie Parlament und Bundeswehrführung nun aufgezeigt wurde, gefielen Bohnert im Juni 2017 mehrere Beiträge der rechten Kampagne »Kameradschaft statt Flintenuschi«, die auf die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) abzielten, als diese gegen Rechtsextremismus durchgreifen wollte.

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