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Höchste Zeit nachzujustieren
Tomas Morgenstern über Berlins Neutralitätsgesetz
Berlins Neutralitätsgesetz steht auf der Kippe, zumindest wird es in der aktuellen Fassung nicht haltbar sein. Vor diese Konsequenz stellt den Berliner Senat jedenfalls das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit seinem Urteilspruch vom Donnerstag. Demnach darf das Land Berlin einer muslimischen Bewerberin für eine Lehrerinnenstelle nicht pauschal das Tragen eines Kopftuches verbieten. Aus Sicht der Richter stelle das im Berliner Neutralitätsgesetz enthaltene pauschale Verbot des Tragens religiöser oder anderer weltanschaulicher Symbole im Schulunterricht eine nicht hinzunehmende Diskriminierung wegen der Religion dar. Die geltende gesetzliche Regelung verletze die Religionsfreiheit der Lehrer.
Mit ihrem Spruch bestätigten die Erfurter Richter das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg, das einer muslimischen Stellenbewerberin 2018 eine Diskriminierungsentschädigung zugesprochen hatte. Das Land Berlin war gegen diese Entscheidung unter Berufung auf das Neutralitätsgesetz in Revision gegangen. Dass Rot-Rot-Grün damit gescheitert ist, wird für einigen Wirbel in der Koalition sorgen. Denn während Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) nun eine Verfassungsbeschwerde erwägt, plädieren Grüne und Linke für eine Gesetzänderung. Höchste Zeit dafür wäre es, denn im Raum stehen nun Zweifel, ob Berlins Neutralitätsgesetz überhaupt verfassungskonform ist. Hatte doch bereits 2015 das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil entschieden, dass ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen rechtswidrig ist. Berlin sollte das Urteil als Chance begreifen und zügig nachjustieren.
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