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Das kann doch keine Straftat sein - muss es auch nicht
Die Deutschen sind sich in der Frage um die Strafbarkeit des Containerns ziemlich einig
Recht, Rechtsprechung und Gerechtigkeitsempfinden sind drei höchst unterschiedliche Dinge, die oftmals sogar miteinander konkurrieren oder sogar gegensätzlich wirken. Kommt dann noch der sogenannte gesunde Menschenverstand hinzu, wird es oft noch widersprüchlicher. Im Falle der Strafbarkeit des »Containerns«, also der Mitnahme von weggeworfenem Essen aus Supermarktmüllcontainern in Deutschland, ist sich die Bevölkerung jedenfalls ziemlich einig: Fast neun von zehn Befragten in einer Forsa-Umfrage halten es für falsch, dass Containern weiter als Diebstahl gewertet und somit als Straftat gewertet wird.
Im Sommer hatte das Bundesverfassungsgericht die Strafbarkeit des Containerns in einem Grundsatzurteil zumindest nicht für grundgesetzwidrig erklärt. Eine Niederlage auf den ersten Blick für jene, die das Containern grundsätzlich als nicht strafwürdig betrachten. Diebstahl bleibt Diebstahl, auch wenn die Supermärkte die Lebensmittel offensichtlich weggeschmissen haben und damit das Interesse an einer wirtschaftlichen Verwertung ebenso offensichtlich aufgegeben haben. Aber rechtlich betrachtet hat Diebstahl erst einmal nichts mit dem materiellen Wert des Diebesguts zu tun, und das ergibt auch Sinn. Man denke an den Fall, dass einem selbst Fotos gestohlen werden, deren materieller Wert bei null liegt - aber ideell eben unbezahlbar und sind und damit sehr wohl einen Wert haben.
Die einhellige Ablehnung der Strafbarkeit des Containerns rührt tatsächlich daher, dass der Vorgang selbst nicht nur nicht als Diebstahl betrachtet wird, sondern es kommt eine moralische Komponente ins Spiel, auf die Legislative und Judikative kaum abheben können - und besser auch nicht sollten. Verschwendung von Lebensmitteln ist zurecht geächtet, zumal wenn es sich Lebensmittel handelt, die weder schlecht noch verdorben sind, die noch bestens Hunger stillen könnten.
Karlsruhe hat im Sommer zwar auf den ersten Blick »gegen das Containern« geurteilt - aber wirklich nur auf den ersten Blick. Es hat nämlich dem Gesetzgeber ausdrücklich mitgegeben, dass es seine Sache ist, den Bereich strafbaren Handelns verbindlich festzulegen. Es ist also möglich, Containern per Gesetz aus dem Bereich der Straftaten zu entfernen. Dies und die einhellige Ablehnung sowohl der Strafbarkeit als auch der zugrunde liegenden Lebensmitterverschwendung durch die Bevölkerung könnte dazu führen, dass der Druck auf die großen Supermärkte weiter steigt und sich die »moralischen« Kosten auch in realen Kosten niederschlagen - und die Praxis massenhaften Lebensmittelwegwerfens einfach zu teuer wird. Weder Karlsruhe noch der »gesunde Menschenverstand« würden dem wohl widersprechen.
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