Die Behandlung beim Arzt bleibt bestehen
Krankschreibung per Video
Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser. Voraussetzung für die Krankschreibung per Video ist, dass der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video ist auf sieben Kalendertage begrenzt. Eine Folgekrankschreibung auf diese Weise darf es nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung festgestellt wurde. Ausschließlich per Online-Fragebogen, Chat-Befragung oder Telefonat darf niemand krankgeschrieben werden.
Ab 2021 Arbeitsunfähigkeitsbescheinung per Video
»Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch einen Arzt«, sagte Monika Lelgemann vom Bundesausschuss. »Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen.« Zudem wird ab 1. Januar 2021 die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt.
Laut einer im Juli veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom können sich 45 Prozent der Bundesbürger vorstellen, darüber in Kontakt zu einem Arzt zu treten. Eine Videosprechstunde haben inzwischen 13 Prozent genutzt. Vor einem Jahr waren es 5 Prozent. 97 Prozent der Patienten nahmen eine Videosprechstunde bei einem schon bekannten Arzt wahr. Der Rest wandte sich über Online-Plattformen an unbekannte Mediziner.
Offen sind viele Bundesbürger demnach auch für Gesundheits-Apps, die bald unter bestimmten Voraussetzungen auf Kassenkosten zu haben sein sollen: 59 Prozent können sich eine Nutzung »auf jeden Fall« oder »eher« vorstellen. Nach einem Gesetz von Gesundheitsminister können bestimmte Apps von Ärzten verschrieben werden - zum Beispiel Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen oder digitale Tagebücher für Diabetiker.
Ein zentrales Projekt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sind elektronische Patientenakten. Sie sollen zum 1. Januar 2021 als freiwilliges Angebot starten. Für Kritik hatte gesorgt, dass verfeinerte Datenschutzeinstellungen nicht von Beginn möglich sind. Erst ab 1. Januar 2022 ist vorgesehen, auch für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt es sehen kann.
Sonderregelung lief im Mai 2020 aus
In der ersten Corona-Welle war zeitweilig auch eine telefonische Krankschreibungen wegen einer Erkältung möglich gewesen. Es handelte sich dabei allerdings um eine Sonderregelung, die zum 31. Mai 2020 auslief. Ansteckungsmöglichkeiten sollten verringert, Arztpraxen entlastet werden.
Wichtig ist: Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Die Inhalte von t-online.de können und dürfen nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen. epd/nd
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