Darf getrennt lebende Mutter darüber allein entscheiden?

Sorgerecht: Auslandsreise mit Kindern in Corona-Zeiten

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 2 Min.

Eine Auslandsreise, auch mit dem Flugzeug, gilt als »Angelegenheit des täglichen Lebens«. Darüber kann der das Kind oder die Kinder betreuende Elternteil allein bestimmen - es sei denn, die Reise wäre mit Nachteilen oder Gefahren für den Nachwuchs verbunden. In Corona-Zeiten gilt das nicht, hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig am 30. Juli 2020 (Az. 2 UF 88/20) entschieden.

Im konkreten Fall hatte die betreuende Mutter für sich und zwei Kinder während der Sommerferien eine Flugreise nach Mallorca gebucht. Damit war der Vater nicht einverstanden. Das OLG bestätigte seinen Standpunkt, dass er als mit sorgeberechtigter Elternteil der Urlaubsreise zustimmen müsse.

Auch wenn das Auswärtige Amt aktuell für Mallorca keine Reisewarnung ausgesprochen hatte: Die Lockerungen im Reiseverkehr ständen nach wie vor unter Vorbehalt, so das OLG. Steige auf der Ferieninsel die Zahl der Infektionen, könne eventuell die Rückreise nicht wie geplant durchgeführt werden. Bei Reisen bestehe nach wie vor das Risiko, im Ausland festzusitzen oder in Quarantäne zu müssen, was Kinder erheblich belaste. Auch sei das Risiko einer Ansteckung während des Fluges weiterhin unklar.

Aus diesen Gründen sei es derzeit nicht als »Angelegenheit des täglichen Lebens« einzustufen, wenn der betreuende Elternteil mit den Kindern eine Flugreise unternehmen möchte. Darüber müssten die sorgeberechtigten Eltern gemeinsam entscheiden. Könnten sich die beiden Elternteile jedoch nicht einigen, so könne das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil übertragen.

Im konkreten Fall musste das Gericht diese »Notlösung« allerdings nicht anwenden, weil während des Verfahrens andere Hindernisse für den Familienurlaub aufgetreten waren. Die Reise musste ohnehin storniert werden. OnlineUrteile.de

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