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Weiter ohne Freifahrtschein
Aktuell rät der Ethikrat einstimmig vom Einsatz von Immunitätsausweisen ab
Covid-19 überstanden, Immunitätsausweis geholt und das freie Leben kann wieder losgehen: ohne Maske, ohne Reise- und Partyverbot unterwegs sein? So einfach ist es durchaus nicht. Ende April, als es um die Formulierung und Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes ging, flackerte das Thema Immunitätsausweis kurz auf, verbunden mit dem Versprechen, dass damit etwa Gesundheitsfachkräfte einfacher in kritischen Bereichen einsetzbar wären. Aber schon im Frühjahr gab es viele Unsicherheiten, über die Dauer einer Immunität wie auch über den Zeitpunkt, an dem eine Impfung verfügbar wäre. Die Impfung ist zwar ein anderes Thema, aber erst ihr Fehlen setzt den Rahmen dafür, auf einen solchen Immunitätsausweis auszuweichen.
Diese Konstellation bewog Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vermutlich dazu, den damals gerade neu zusammengesetzten nationalen Ethikrat zu beauftragen, sich mit dem Thema Immunitätsnachweis auseinanderzusetzen. Aber bis heute gilt der Erwerb einer Immunität nach durchgestandener Covid-19-Erkrankung als unsicher. Wirksame Antikörper verschwanden binnen Wochen aus dem Blut ehemals Infizierter, insbesondere, wenn die Krankheit bei ihnen ohne Symptome verlief. Erst vor wenigen Tagen wurde erneut ein solcher Befund für einige hundert medizinische Beschäftigte aus den USA geliefert.
Der gesamte Rat ist sich wegen dieser Unsicherheiten einig, das zum jetzigen Zeitpunkt der Einsatz von Immunitätsbescheinigungen nicht zu empfehlen ist. Auch noch bei einem zweiten Punkt ist sich das Gremium, das ansonsten die Bundesregierung zu großen ethischen Themen wie Sterbehilfe, Big Data oder Gentechnik berät, einig. Es rät dazu, frei verkäufliche Tests zum Nachweis einer Immunität gegen Sars-CoV-2 strenger zu regulieren - wegen der zweifelhaften Verlässlichkeit und des sich daraus ergebenden Gefährdungspotenzials. Die Stellungnahme, insgesamt ein Papier von 53 Seiten, wurde gestern in Berlin vorgestellt.
Interessant wird es da, wo die Positionen innerhalb des Ethikrates voneinander abweichen. Das gilt aber erst für eine Situation, in der Immunität hinreichend verlässlich nachweisbar werden könnte. Hier wurde die Debatte nach Auskunft der Vorsitzenden Alena Buyx so kontrovers, dass die Beteiligten keine Kompromissversion erarbeiten wollten, sondern lieber ihre Differenzen transparent machten.
So könnte sich die Hälfte der Ratsmitglieder durchaus vorstellen, dass ein solches Dokument gute Dienste leisten würde. Zugleich wäre die Anwendung aber stark einzuhegen, sie dürfte nur »stufenweise, anlassbezogen wie bereichsspezifisch« eingeführt werden.
Der andere Teil des Ethikrates lehnt den Einsatz auch bei besseren naturwissenschaftlich-technischen Voraussetzungen ab - aus praktischen, ethischen und rechtlichen Gründen. Schon in Bezug darauf, ob die Immunität überhaupt sicher zu erreichen sei, zeigte sich diese Gruppe skeptischer, erläuterte Judith Simon, neu im Ethikrat und als Philosophin an der Universität Hamburg tätig. Außerdem bringe der Einsatz eines Immunitätsausweises vermutlich bei individuellen Rechten und Pflichten Ungerechtigkeiten mit sich: »Den einen werden Möglichkeiten verwehrt, andere werden stärker in die Pflicht genommen.« Letzteres kam bislang in der Diskussion kaum vor: Sicher nachgewiesene Immunität könnte auch dazu führen, dass diese Personen beruflich dort mehr eingesetzt würden, wo eine höhere Ansteckungsgefahr herrsche. Egal, ob mehr Rechte oder mehr Verpflichtungen die Folge wären, ein Teil des Ethikrates befürchtet, dass beides nur dazu führe, bestehende Benachteiligungen zu verstärken.
Diese Gruppe sieht auch zu viele rechtliche Folgeprobleme eines solchen Ausweises, etwa seine Fälschungssicherheit. Sie hält es deshalb für nicht verantwortungsvoll, hier Ressourcen zu investieren, diese sollten eher erfolgversprechenderen Maßnahmen zugute kommen. Vom Sprecher der Arbeitsgruppe zu den Immunitätsbescheinigungen, Carl Friedrich Gethmann von der Universität Siegen, wurde auf ein mögliches Missverständnis hingewiesen: »Auch wer immun ist, muss weiter eine Maske tragen.« Das gelte auch für Schutzkleidung in Krankenhäusern.
Ungeachtet der teils unterschiedlichen Positionen empfiehlt der Ethikrat in der jetzigen Situation unter anderem, die Bevölkerung umfassend über gemeinwohlorientierten Infektionsschutz aufzuklären. Das könnte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung leisten, es sollte aber besser und präziser als bisher geschehen. Ebenso müsste über die Aussagekraft von Antikörpertests informiert werden.
Eine weitere Empfehlung gilt der koordinierten Erforschung des Coronavirus, vor allem seiner Eigenschaften als Auslöser einer ansteckenden Krankheit und der Immunität dagegen. Ergebnisse aus verschiedenen Bundesländern, Instituten und Kliniken sollten zielgerichtet zusammengeführt werden. Noch eine Forderung an die Politik benannte Ethikratvorsitzende Buyx sehr klar: »Sie muss die Diskussion fördern und versachlichen!« Noch nie habe es auf den Social-Media-Kanälen des Ethikrates soviel Interesse und Engagement für ein Thema gegeben wie jetzt. Die politische Debatte sei weiter zu führen, um die Risiken immer wieder einzuschätzen und bei der Einschränkung von Freiheiten Verhältnismäßigkeit zu wahren.
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