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Bayerische Polizei nimmt kurdischen Aktivisten fest
Ermittler werfen Yilmaz Acil PKK-Mitgliedschaft vor - mit fragwürdiger Begründung
Die Polizei kam in den frühen Morgenstunden, um die Wohnung von Yilmaz Acil zu durchsuchen und ihn mitzunehmen. Das war am 10. September, seither sitzt der aus Kurdistan stammende Aktivist in Untersuchungshaft im bayerischen Augsburg-Gablingen. Der Vorwurf der Münchner Staatsanwaltschaft lautet Mitgliedschaft in der in Deutschland verbotenen Arbeiter*innenpartei Kurdistans (PKK). Bei der Hausdurchsuchung hätten es die Beamten auf Elektronische Datenträger, Notizbücher und andere Schriftstücke abgesehen, berichtet der Anwalt Acils, Yunus Ziyal, gegenüber »nd«. Das Material soll beweisen, dass Acil sich durch die Mitgliedschaft in einer Terroristischen Vereinigung – gemeint ist die PKK – strafbar gemacht habe.
Es ist nicht der erste Fall dieser Art in Deutschland und es gibt viele Parallelen zu laufenden und abgeschlossenen PKK-Verfahren. Eine davon ist, dass alle 37 Vorwürfe, die die Münchner Staatsanwaltschaft im Haftbefehl auflistet, an sich keine Straftaten wären: Es geht etwa um die Organisierung von Busreisen, von Demos, von Kultur- und Gedenkveranstaltungen. Wie zum Beispiel eine Veranstaltung am 8. November 2018, bei der es um das Gedenken an Seyit Riza ging, den Anführer eines Aufstandes im kurdischen Dersim, der 1937 von einem türkischen Gericht zum Tode verurteilt wurde. Zur Straftat werden diese Aktivitäten nur, weil die Staatsanwaltschaft sie in den Kontext einer Mitgliedschaft in der PKK stellt, für die Yilmaz Acil die Veranstaltung angeblich organisiert haben soll.
Anwalt Yunus Ziyal bezeichnet die Inhaftierung und den Prozess gegen seinen Mandanten als »überzogen« und »bezeichnend« für das Vorgehen der Ermittlungsbehörden. Schließlich werde Acil keine einzige Gewalttat vorgeworfen. Und trotzdem droht dem Kurden nun eine mehrjährige Haftstrafe, so ist es im Paragraphen 129 geregelt, welcher für Terrorprozesse wie den gegen Acil angewendet wird. Der Paragraph ist höchst umstritten, seine Anwendung schlug zuletzt beim Urteilsspruch gegen angebliche Mitglieder der in der Türkei verbotenen Türkischen Kommunistischen Partei TKP/ML in München hohe Wellen. Alle Angeklagten wurden zu hohen Haftstrafen verurteilt – oft nach jahrelanger Untersuchungshaft.
Umstritten ist der Paragraph vor allem, weil er oft gegen linke türkische und kurdische Migrant*innen angewendet wird und es recht offensichtlich scheint, dass diese Praxis auch durch die Beziehungen zwischen Deutschland und dem türkischen Staat geprägt ist. Klar wurde das auch im TKP/ML-Verfahren, weil sich die Staatsanwaltschaft in ihrer Einordnung der in Deutschland legalen TKP/ML auch auf die Einschätzung der türkischen Behörden stützte, welche die kommunistische Partei als Terrororganisation einstufen.
Verfahren gegen Oppositionelle aus der Türkei und Kurdistan werden in diesem Zusammenhang immer wieder als »Freundschaftsdienst« für das Erdogan-Regime kritisiert. So ist das auch im Fall von Yilmaz Acil. »Der türkische Geheimdienst und Erdogan können zufrieden sein, dass die bayrische Justiz deren Weg der kurdenfeindlichen Kriminalisierung treu ergeben mitgeht«, kommentiert die kurdische Nachrichtenseite ANF den Vorgang.
Es wird um den Fall Yilmaz Acil wohl weitere Kontroversen und auch Proteste geben. Am Mittwoch hatte sich in sozialen Netzwerken bereits großer Unmut von Unterstützer*innen gezeigt. ANF ruft nun auf, Briefe an den Inhaftierten in die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen zu schicken. Wie es juristisch weitergeht, ist derweil noch offen. Wie lange Acil noch in Untersuchungshaft bleiben müsse und wann der Prozess beginne, sei noch unklar, erklärt Anwalt Ziyal.
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