Welcher Grundrechtsbruch?

Robert D. Meyer ärgert sich über Populismus in der Coronakrise

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 1 Min.

Zeitgleich mit dem Rückgang der Coronainfektionen im Sommer wuchs die Zahl jener Stimmen, die die Maßnahmen zur Eingrenzung der Pandemie für übertrieben halten. Längst steigen die Fallzahlen wieder stark an, doch die Kritik an der Coronapolitik ist geblieben. Jüngstes Beispiel: Der neue FDP-Generalsekretär Volker Wissing forderte in einem ZDF-Interview, es müsse zu »verfassungskonformen Zuständen« zurückgekehrt werden.

Es spricht für sich, dass Wissing auf Nachfrage kein konkretes Beispiel nannte, an welcher Stelle im Bund oder den Ländern keine verfassungskonformen Zustände herrschen sollen. Dies hat schlicht damit zu tun, dass die auch von der AfD behaupteten massenhaften Verfassungsbrüche gar nicht existieren. Im Gegenteil: In der Krise haben sich das Grundgesetz und die Verfassungsorgane als äußerst funktionstüchtig herausgestellt.

Das bekannteste Beispiel ereignete sich gleich zu Beginn der Pandemie: Als die Länder pauschale Demonstrationsverbote erließen, war es das Bundesverfassungsgericht, das diese Einschränkung rasch kippte. In anderen Fällen wurden Maßnahmen für zulässig erklärt, etwa die Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen. Grundrechte und ihre teilweisen Einschränkungen wurden also abgewogen. Der Rechtsstaat, er funktioniert.

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