Von Allmacht bis Ohnmacht

BND-Kontrollrat darf das Parlament nicht ersetzen, meint Uwe Kalbe

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 1 Min.

Wenn Geheimdienste gegenüber anderen Geheimdiensten deshalb ins Hintertreffen geraten, weil sie sich an Recht und Gesetz halten müssen, die anderen aber nicht, dann ist dies ein klassisches Dilemma. Mildernde Umstände gibt es trotzdem nicht für den Bundesnachrichtendienst - er hat sich an das Grundgesetz zu halten bei dem, was er tut, im In- wie im Ausland. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Ein zusätzliches Kontrollgremium zu schaffen, wie es nun ein Gesetzentwurf vorsieht, kann dazu beitragen, Verstöße zu erkennen und zu korrigieren.

Doch wenn der BND selbst seine Aufgaben so definiert, dass diese nicht ohne Kollision mit dem Grundgesetz zu erfüllen sind, wie bisher geschehen, liegt das Problem tiefer. Eine zusätzliche Kontrollbehörde macht die Aufsicht im Zweifel sogar unübersichtlicher; zwischen Allmacht und Ohnmacht ist alles möglich. Der Entwurf verpflichtet die Behörde zu absoluter Verschwiegenheit. Eine Kontrollbehörde mit Maulkorb gibt es mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags bereits. Ihm scheint das Kanzleramt nicht die nötige Kompetenz oder Autorität zuzugestehen. Dies ist ein alarmierender Befund - geeignet, den ernsthaften Willen der Regierung anzuzweifeln. Nicht nur in der Vergangenheit.

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