Mehr Freiheiten bei der Teilzeitarbeit

Reform des Elterngeldes

  • Lesedauer: 3 Min.

Spitzenverdiener sollen künftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Dafür werden die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs ausgeweitet und Eltern von Frühchen stärker gefördert. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums zur Reform des Elterngeldes vor. Die Neuregelungen sollen im kommenden Jahr in Kraft treten, müssen aber noch durch Bundestag und Bundesrat.

Neues Einkommensgrenze für Eltern bei 300 000 Euro

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat - abhängig vom Nettoverdienst vor der Geburt des Kindes.

Eingeführt wurde die Leistung 2007 auch wegen der niedrigen Geburtenzahlen in Deutschland. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen. Die Zahlungsdauer kann auch weiter gestreckt werden (ElterngeldPlus). Dafür sind die monatlichen Zahlungen dann kleiner.

Mütter und Väter, die gemeinsam über ein Einkommen von über 300 000 Euro verfügen, bekommen künftig kein Elterngeld mehr. Bisher liegt die Grenze bei 500 000 Euro. Für Alleinerziehende bleibt sie bei 250 000 Euro.

Die neue Regelung für Paare betreffe Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachten, so das Bundesfamilienministerium. Für sie sei die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich.

Verbesserungen für die Familie in Teilzeitarbeit

Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, aber schon wieder in Teilzeit arbeiten, sollen in Zukunft 32 Stunden statt wie bisher 30 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, ohne ihren Elterngeldanspruch zu verlieren. Dadurch soll eine Vier-Tage-Woche möglich werden. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden - statt nach bisheriger Regelung mit 25 bis 30 Wochenstunden.

Der Partnerschaftsbonus soll mit der Neuregelung attraktiver werden. Denn nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wird dieser Bonus bislang nur von 1,9 Prozent der Eltern genutzt. Das sind nach Angaben des Bundesfamilienministeriums 18 500 Fälle.

Eltern, die noch nicht wissen, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden, sollen sich nicht mehr vorab entscheiden müssen. Sie können bei der Elterngeldstelle einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden, wenn sie es möchten. Oder sie beantragen erst einmal nur zwei Monate und verlängern später noch.

Familien mit Frühchen werden stärker gefördert

Verbesserungen gibt es auch bei Frühchen: Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder noch früher zur Welt, sollen Eltern künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld bekommen. Mit dem sogenannten Frühchenmonat solle den Betroffenen in einer herausfordernden Situation mehr Zeit gegeben werden. Es geht dabei um rund 17 000 Kinder im Jahr.

Elterngeld soll flexibler gestaltet werden

Der Elterngeldbezug wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. »Jetzt machen wir das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, einen zusätzlichen Elterngeld-Frühchenmonat und weniger Bürokratie«, erklärte die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.

Vorgesehen sind auch Vereinfachungen im Verwaltungsbereich. Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Künftig wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

Nach Angaben der Ministerin sind für die Reform keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich. Um sie zu finanzieren, wird - wie eingangs beschrieben - die Einkommensgrenze gesenkt, ab der kein Elterngeld mehr bezogen werden kann. Agenturen/nd

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